Sitzung20032023

Vertagt.

Sitzungs-BLOG. vom 20.3.2023

Wieder einmal standen wichtige Beschlüsse auf der Tagesordnung, wieder einmal gab es keinen Konsens, wieder einmal musste Bürgermeister Franz Schmadl die Gemeinderatssitzung vertagen.
📌Was stand auf der Tagesordnung?
Zuerst wurde über eine Forderung des Anwaltes der WAT, RA Dr. Feix über € 34.000,- debattiert. Es war bereits das zweite Schreiben mit dieser Forderung (das erste traf am 23.2.2023 ein, das zweite am 9.3.2023). Es besteht bereits ein Schaden, bei dem anzunehmen ist, dass Ihn die WAT geltend macht – und diesen zu begleichen gibt es weder vorgesehene Mittel im Voranschlag noch irgendein Bestreben, den Schaden durch die ehestmögliche Vertragserfüllung seitens der Gemeinde sicherzustellen.
Es folgten nur Kommentare wie „diese Forderung sei nicht gerechtfertigt“ und sowohl Vbgm Thomas Wopfner als auch Rudolf Schmadl mit ihren Fraktions-Mitgliedern von Zukunft und Unser Wattenberg ignorierten dieses Schreiben einfach. Forderung offen. 🤔
👉Zur Erinnerung: bei der Gemeindeversammlung am 13.1.2023 beteuerten dieselben Personen, nicht vertragsbrüchig werden zu wollen. 🤞
Alles nur Geschwätz 🗣 von gestern….❓
Es gibt mit Datum 20.3.2023 noch immer keine Vertragserfüllung!

📌Unter Tagesordnungspunkt 5 hätten die eingelangten Stellungnahmen zum „Schnitzerfeld“ behandelt und mittels Beschluss abgewiesen werden sollen. Dafür war DI Friedrich Rauch bei der Gemeinderatssitzung anwesend. Alle 16 eingelangten Stellungnahmen, die sich kritisch zur ÖROK-Änderung im Schnitzerfeld äußern, wurden vom Raumplaner vorgestellt und erörtert. Sämtliche darin vorgebrachte Inhalte der Einwände ergeben raumplanungsfachlich keine Aspekte, die eine Modifikation oder einen Verzicht auf die vom Gemeinderat mehrheitlich beschlossene Änderung des ÖROK im Bereich Schnitzerfeld erfordern oder nahelegen würden.
👉Heißt mit anderen Worten: gegen die ÖROK-Änderung im Schnitzerfeld gibt es keine fundierten Einwände‼️
DI Friedrich Rauch, immerhin gerichtlich beeideter Sachverständiger, wurde von Seiten Zukunft und Unser Wattenberg keine Beachtung geschenkt. Im Gegenteil: Vbgm Thomas Wopfner (diesmal sehr unbefangen) erklärte, das Schnitzerfeld stünde NICHT in Zusammenhang mit dem Keilfeld. 😲
Anm.: das Schnitzerfeld wurde als Ersatzfläche für objektgeförderten Wohnbau an Stelle vom Keilfeld von der Abteilung Raumordnung gefordert. Sowohl in der raumplanerischen Stellungnahme als auch in der Gemeindeversammlung am 13.1.2023 war dieses Schnitzerfeld bereits in Verbindung mit einer aufsichtsbehördlichen Genehmigung für das Keilfeld. Dem Auflage – und Erlassungsbeschluss am 30.1.2023 wurde ja zugestimmt! Merkwürdigerweise erklärte sich Vbgm Thomas Wopfner damals für befangen – weil das Schnitzerfeld wohl doch in Zusammenhang mit dem Keilfeld stand? 🙃
Nun erklärten am 20.3.2023 die 7 Gemeinderäte der Listen Zukunft Wattenberg und Unser Wattenberg das Schnitzerfeld als nicht in Verbindung stehend mit dem Keilfeld und stimmten dem vorgeschlagenen Beschlusstext nicht zu ❌ Wieder ein 7:4 Beschluss, der die Gemeinde näher an einen Rechtsstreit mit nicht absehbaren Folgen bringt.❌Somit wieder keine Vertragserfüllung❌
BGM Franz Schmadl erklärte, in Anbetracht der Folgen der eben getroffenen Entscheidung von 7 Gemeinderäten, auf einen Beharrungsbeschluss zu bestehen. D. h. trotz drei voneinander unabhängiger Gutachten, die alle auf eine eindeutig gemeindeschädigende Auswirkung und auf eventuelle Haftungen und gerichtlicher Schadenersatzforderungen an die Mitglieder des Gemeinderates hinweisen, die Weisung zu erteilen, den mehrheitlich gefassten Tagesordnungspunkte 5 umzusetzen.
Diesem Beharrungsbeschluss wollten Vizebürgermeister Thomas Wopfner und die Gemeinderäte der Listen Zukunft und Unser Wattenberg ebenfalls nicht zustimmen. ❌❌ Sie fanden den Beschlusstext nicht passend, also wieder ❌❌

Die dauernden Zwischenrufe von GRin Daniela Fröhlich, die über jedem Anwalt, jedem Sachverständigen und sowieso über dem Bürgermeister zu stehen glaubt, richteten sich wieder einmal gegen die Bürgerliste. Sie bezichtigte außerdem Bürgermeister Franz Schmadl offen der Lüge und unterstellte ihm reine Angstmache. 🤦‍♀️
Leider geraten die Gemeinderatssitzungen mit derlei Äußerungen und der unverhohlenen Respektlosigkeit gegenüber der Gemeindeführung und andersdenkender GemeinderätInnen zunehmend zur Farce. 😖
Durch die nach wie vor nicht erfüllte Treuepflicht gegenüber der WAT sah sich Bürgermeister Franz Schmadl gezwungen, die Sitzung zu vertagen. 👉Fortsetzung: 27.3.2023

Fazit: eine Liste, die sich „Zukunft“ nennt, verwehrt jungen Wattenberger Familien und Bauwerbern, sich ein leistbares Eigenheim im Schnitzerfeld zu schaffen. Und nimmt wissentlich einen enormen finanziellen Schaden mit jahrelangen Rechtsstreitigkeiten in Kauf. 🤑 Zum Nachteil ALLER Gemeindebürger! Eine Forderung gibt es bereits.
❌Die beiden Gemeinderäte von Unser Wattenberg waren und sind wie gewohnt gegen alles❌, sie haben in der Vergangenheit nur beim Geld-Ausgeben geholfen. Und nehmen gern auf Gemeindekosten Einzeltermine bei Anwälten wahr. 🤑  Nur so zum Plaudern sozusagen, siehe Sitzungs-Blog vom 7.3.2023

Bleibt die Frage: wer hat etwas davon❓ Was ist mit Sachthemen, die alle auf der Strecke bleiben und nicht bearbeitet werden❓

❓Ist das jetzt „Unsere Zukunft“❓

 

(c) Irmgard Schafferer für die Bürgerliste Wattenberg

Sitzung07032023

Warum einfach, wenn´s kompliziert auch geht???

Sitzungs-BLOG. vom 7.3.2023

Rückblick auf den 13. Jänner 2023: vor hunderten Gemeindebürgern beteuerten die Vertreter der Listen Zukunft Wattenberg und Unser Wattenberg, nicht vertragsbrüchig werden zu wollen und einen Schaden für die Gemeinde Wattenberg von 1,7 Mio durch eine drohende Kaufrückabwicklung abzuwenden.

Das dauernde Hinauszögern von Entscheidungen und umsetzen von nur „halben“ Beschlüssen hat bereits eine 🤑 Zinsschaden-Forderung des Anwaltes der WAT in der Höhe von € 34.000,- zur Folge. Bei der Sitzung am 7.3. wurde seitens Zukunft und Unser Wattenberg (welche ja weder Rechtsanwaltskosten noch eventuelle Rückabwicklungskosten im Budget vorsehen wollten) diese offene Forderung wiederum „aufgeschoben“. Wie und wann dieser offene Betrag nun beglichen werden soll, blieb ebenso offen wie ein genauer Zeitplan.

Für die Vertragserfüllung wurde zwar dem „Schnitzerfeld“, welches im ÖROK an Stelle für das Keilfeld für objektgeförderten Wohnbau ausgewiesen werden soll, grundsätzlich zugestimmt. Aber die Behebung des Formalfehlers im ÖRK Keilfeld (es war am Plan D2 anstelle von D3 eingetragen worden) war dann doch nicht so einfach, wie auch in der Überschrift erwähnt. 📝

Der Raumplaner DI Rauch wurde zu mehreren Sitzungen bestellt und von Bauausschuss-Obmann Rudolf Schmadl und GV David Steinlechner etliche Male telefonisch kontaktiert. Nicht umsetzbare „Wünsche“ und Forderungen sollten in die Stellungnahme des Raumplaners eingearbeitet werden, ohne die fachlichen oder rechtlichen Aspekte des gesetzlich beeideten Sachverständigen DI Rauch zu berücksichtigen. Das Ergebnis ist nun: anstatt einen einfachen Schreibfehler zu beheben, wird die Dichtezone geändert und mit D2 festgelegt. 🙃
D.h. Aufhebung des alten Beschlusses, Änderung des ÖRK. In der Signatur W – 22 wird die Dichtzone 3 durch die Dichtzone 2 ersetzt. Dieser Beschluss wurde von 5 Mandataren der Liste Zukunft Wattenberg und der Stimme des Bürgermeisters gefasst, ist somit mehrheitlich und wäre nach der Kundmachung und Behandlung diverser Stellungnahmen rechtskräftig. BGM Franz Schmadl hat unter Vorbehalt und nur aufgrund der Verantwortung gegenüber der Gemeinde mitgestimmt.
❌Die 2 Gemeinderäte von Unser Wattenberg waren wie gewohnt dagegen❌
Warum sich die drei Gemeinderäte der Bürgerliste Wattenberg und BGM Franz Schmadl gegen eine Änderung des ÖRK im Keilfeld auf die Dichtezone 2 aussprechen:
📌Die Dichtezone für eine Wohnanlage von 3 auf 2 herabzusetzen ist absolut nicht förderlich. Damit macht man ein Raumordnungsinstrument, welches im Raumordnungskonzept einstimmig festgelegt wurde, zahnlos.
📌Für die Vertragserfüllung spielt eine Dichtezone 2 oder 3 keine Rolle. Es wird aber wesentlich schwieriger werden, hohe Baudichten dann auch bei privaten Wohnbauträgern zu verhindern.
📌Auch seitens des Raumplaners wurde mehrmals davor gewarnt, in Dichtezone 2 Wohnanlagen errichten zu lassen.

Auf der Tagesordnung standen auch mehrere Widmungen und ÖRK-Änderungen, die vorher im Bau-Ausschuss behandelt und besprochen wurden.

Während es für den einen Antragsteller eine Zustimmung von 9:2 Stimmen gab (❌Die 2 Gemeinderäte von Unser Wattenberg waren wie gewohnt dagegen❌) kamen bei der Widmung für den Gasthof „Hanneburger“ nur 4 Ja-Stimmen (Bürgerliste) zustande. Logische Erklärung gab es eigentlich keine, da es im Bau-Ausschuss dazu keine Fragen gegeben hatte, weder an den Raumplaner noch an andere Personen. 🤷‍♂️Bei der Abstimmung in der GR-Sitzung wieder auf fehlende Informationen zu verweisen und mehr Zeit für die Entscheidungsfindung zu fordern, ist schon sonderbar. Hier könnte man schon von einem gewissen „Unwillen“ einem Widmungswerber gegenüber sprechen oder anders formuliert: die „Neue Demokratie“ stimmt aus absolut nicht persönlichen Gründen gemeinsam mit Unser Wattenberg halt dagegen.❌❌
Bürgermeister Schmadl klärte auch Rudolf Schmadl darüber auf, dass es sich um das Raumordnungsgesetz handelt, welches mit der Bauordnung im Beschlusstext nichts zu tun hat: §§§ TROG ↔️ TBO §§§
🤔 Ein Bauausschuss-Obmann sollte unterscheiden können…
Ebenso aufgeklärt wurde eine andere Gemeinderätin über die Befangenheit, welche jeder Gemeinderat grundsätzlich selbst festzustellen hat. Es ist ein Unterschied, ob es sich um eine Verordnung handelt oder ob bei Beschlüssen Geldmittel und Leistungen vergeben werden (Bsp. Gemeindeblatt). 🤓 Nachzulesen in der TGO.

Auch eine Freilassungserklärung stand auf der Tagesordnung.
Mit 11 Ja-Stimmen sehr eindeutig. ✅ Ein ähnlicher Beschluss für einen „anderen“ Antragsteller ist bekanntlich nicht durchgegangen, siehe Stichwort neue „Bürokratie“ im Blog vom 30.1.2023. Anderer Antragsteller.🤷‍♀️

Zum Thema Sommerbetreuung: am 26. April 2022 wurde bereits vereinbart, dass der Kulturausschuss mit Obmann Andreas Mair eine Verbesserung des Sommerbetreuungs-Angebotes ausarbeitet. In der öffentl. Gemeindeversammlung am 13.1.2023 wollte Andreas Mair vom BGM dann „daran erinnert“ werden….mit Stand 7.3.2023 gibt es außer Gesprächen und einer Bedarfserhebung noch nichts vorzuweisen. Eventuell dann in den nächsten Sitzungen❓

GR Josef Steinlechner meldet sich zum Thema Bau-Ausschuss zu Wort: es ist kein Bürgerservice, wenn 4 Sitzungen oder mehr für eine Entscheidungsfindung benötigt werden und alles auf die lange Bank geschoben wird! Zudem wurde vereinbart, dass die Ausschuss-Protokolle von den jeweiligen Obleuten spätestens bis zur nächsten Sitzung geschrieben werden. Das scheint offenbar für Rudolf Schmadl nicht zu gelten, es gibt kein rechtzeitig aufliegendes Protokoll im Bau-Ausschuss. Außerdem sollten sich die Bürger erwarten können, dass ihre Anliegen in einer angemessenen Zeit abgearbeitet werden. 6 oder 8 Monate auf eine Entscheidung zu warten ist eigentlich untragbar.
Dazu ein Zitat von Rudolf Schmadl: 🗣 Wenn ich nicht weiß, was du weißt, was soll ich dann fragen????🤔
So viel zu offenen Fragen. 🤭

GRin Daniela Fröhlich sorgt sich um 🤯“braingewashte“ BürgerInnen 🤯 die nicht selber denken können…..

Ständig wurde seitens Daniela Fröhlich und Rudolf Schmadl vorgeworfen, dass mit RA Pegger nicht ausführlich gesprochen werden und/oder bestimmte Fragen nicht gestellt werden konnten oder beantwortet wurden. 🤥
Brisant: Es liegt nun die Abrechnung von RA Pegger vor, wo folgendes aufgelistet ist: Gesamtkosten € 3370,-  davon
€ 522,- Konversation Kapferer/Pegger
€ 340,- Mails an den BGM
€ 1011,- Konferenz in Präsenz mit Rudolf Schmadl und VBGM Thomas Wopfner am 27.10.2022
€ 1011,- Konferenz in Präsenz mit Rudolf Schmadl am 15.12.2022 nach Einlangen der Stellungnahme (!)
D. h. für angeblich nicht beantwortete Fragen 🤥 wurde von Rudolf Schmadl über 2000,- verbraucht. In privaten Sitzungen mit dem Rechtsanwalt. Da das Ergebnis des Rechtsgutachtens für Rudolf Schmadl und Daniela Fröhlich „nicht passend“ war, wurde auch RA Pegger wieder als „von RA Kapferer beeinflusst“ und nicht objektiv dargestellt.
Bemerkenswert ist auch, dass eine von der Gemeinde bezahlte Rechtsauskunft von VBGM Thomas Wopfner in Anspruch genommen wurde. Thomas Wopfner, welcher sich ja immer für befangen erklärt und nie mitgestimmt hat, und gleichzeitig als privater Einschreiter mit einem eigenen Rechtsanwalt gegen das geplante Bauvorhaben im Keilfeld agiert.
Also nicht der gesamte Gemeinderat war in Präsenz zu Gesprächen bei RA Pegger, sondern nur Rudolf Schmadl und Thomas Wopfner.
Zum Vergleich: bei sämtlichen Beratungen mit RA Kapferer war IMMER der gesamte Gemeinderat eingeladen und mit einbezogen, ebenso konnten Gemeindebürger bei der Gemeindeversammlung Fragen an ihn richten.
Möge jede(r) selbst sich eine Meinung dazu bilden 🤑 die Kosten für diese Rechtsauskunft trägt die Gemeinde Wattenberg, also alle Gemeindebürger.

Nach der GR-Sitzung vom 30.1.2023 und Eintreffen der 💶 Forderung von € 34.000,- durch RA Feix hat BGM Franz Schmadl wegen der vorher getroffenen Beharrungsbeschlüsse die Aufsichtsbehörde informiert und brachte dem Gemeinderat das Antwortschreiben zur Kenntnis. Dr. Gschnitzer von der Gemeindeaufsichtsbehörde appellierte erneut an das Gebot der Sachlichkeit (Uneigennützigkeit und Unparteilichkeit) gem. § 28 TGO bei der Ausübung des Mandats und geht auf die nicht im Voranschlag berücksichtigte Forderung der WAT und diverse Maßnahmen, das Budget betreffend, ein. Es muss das Gebot der Sachlichkeit zum Wohl der Gemeinde als Maßstab für das Abstimmungsverhalten unbedingt eingehalten werden, so Gschnitzer.

Leider ist bisher also weder der Vertrag erfüllt noch der finanzielle Schaden abgewendet, und die finanzielle Lage der Gemeinde noch immer nicht gesichert. 🤷‍♀️

Es bleibt also spannend……..nächste Sitzung am 20.3.2023

 

Sitzung30012023

Entscheidende Beschlüsse – und wieder stehen Klagen und eine Kaufrückabwicklung im Raum….

Sitzungs-BLOG. vom 30.1.2023

Nach der Gemeindeversammlung vom 13. Jänner 2023, wo sowohl die Listen Zukunft Wattenberg als auch Unser Wattenberg verkündet hatten, nicht vertragsbrüchig werden zu wollen, war das bei der wiederum alles entscheidenden Sitzung am 30. Jänner nicht mehr so klar.
Dem entscheidenden Grundsatzbeschluss wurde zwar mit 7:4 Stimmen zugestimmt (nach wie vor dagegen waren Rudolf Schmadl, Daniela Fröhlich, Andreas Mair und Markus Schafferer), die Diskussionen und Querschüsse gehen aber weiter, obwohl es keinen Ersatz oder Alternativen zum Schnitzerfeld gibt und bereits mehrere Interessenten darauf warten.
Das „Schnitzerfeld“, welches im ÖROK an Stelle für das Keilfeld für objektgeförderten Wohnbau ausgewiesen werden soll, wurde nochmals vom Raumplaner DI Friedrich Rauch umfassend vorgestellt und erläutert. Er wies noch einmal darauf hin, dass es sich noch nicht um eine Widmung handelt, sondern nur um das Festlegen des Stempels für geförderten Wohnbau zu leistbaren Bedingungen (€ 168,- pro m²) für WattenbergerInnen. Zum wieder vorgebrachten Argument von Konflikten durch den Nahbereich der Hofstelle Fasser führte DI Rauch aus: in einer ländlichen Gemeinde wie Wattenberg, welche bereits eine Streusiedlung ist, wird der Abstand zur Hofstelle Fasser über 40 m betragen. 🏘 Es gibt am Wattenberg zahlreiche Hofstellen, die wesentlich näher am Siedlungsgebiet liegen, wie beispielsweise in der Wachsiedlung (15m), Obersteinling (12m), Grub (18m), Riederhof (nur durch die Straße getrennt) oder das landwirtschaftliche Mischgebiet direkt im Keilfeld. Die Hofstelle Fasser wäre von zukünftigen Wohngebäuden mehr als 40m entfernt, also weit mehr als der von der Abteilung Raumordnung geforderte Abstand von 30m. Hier einen größeren Abstand zu fordern ist nicht nur unrealistisch, sondern würde auch alle zukünftigen Widmungen, beispielsweise für weichende Bauwerber, erheblich einschränken bzw. unmöglich machen. ❌
Oder soll hier mit zweierlei Maß gemessen werden❓
Wie DI Rauch bereits in der öffentlichen Gemeindeversammlung festgestellt hat, ist bei der ÖROK-Änderung Keilfeld W22 ein Formalfehler passiert, für den er sich bereits am 13. Jänner und auch am 30. Jänner noch einmal entschuldigt hat. Unter Tagesordnungspunkt 5 hätte dieser Schreibfehler (es war am Plan D2 anstelle von D3 eingetragen worden) mittels eines Beschlusses und einer verkürzten Auflagefrist von 2 Wochen behoben werden können. 📑

Nur leider wurde wieder einmal der Tagesordnungspunkt mit den 7 Stimmen von Zukunft und Unser Wattenberg von der Tagesordnung gestrichen und somit nicht beschlossen. Mit dem Argument, dass es sich um die Dichtezone handelt und noch einmal im Bauausschuss behandelt werden solle.

❓Warum es vom Bekanntwerden dieses Schreibfehlers am 13. Jänner bis zum 30. Jänner keine Besprechung im Bauausschuss dazu gegeben hat, konnte der zuständige Obmann Rudolf Schmadl nicht beantworten. 🤷‍♀️ Generell bedarf es für die Entscheidungsfindung mehrere Monate, auch 3 voneinander unabhängige und kostenpflichtige Rechtsgutachten bilden wohl keine Entscheidungsgrundlage.
Das Angebot von Franz Schmadl, nur den Auflagebeschluss zu fassen und erst nach Behandlung des Schreibfehlers im Ausschuss dann den Erlassungsbeschluss zu fassen, wurde abgelehnt.❌

Mag. Novak von der WAT, welcher ebenfalls anwesend war, erklärte Daniela Fröhlich, dass die Baudichte sehr wohl Bestandteil des Kaufvertrages ist und mit 0,8 angegeben wird. Auch DI Rauch führte aus, dass im Raumordnungskonzept der Gemeinde 3 Dichtezonen festgelegt sind. Deshalb sind Wohnanlagen grundsätzlich in der Dichtezone 3 zu errichten. Auch die Wohnanalage Grub liegt in der Dichtezone 3, dies wurde auch von Daniela Fröhlich und Rudolf Schmadl einstimmig mitbeschlossen.

BGM Franz Schmadl wies die 7 GemeinderätInnen darauf hin, dass durch diese Verzögerung die Erfüllung des Kaufvertrages zwischen WAT und Gemeinde Wattenberg wiederum nicht gegeben ist. Deshalb ist er erst mit einem Beharrungsbeschluss und ausdrücklicher Weisung der Gemeinderäte verpflichtet, den Tagesordnungspunkt abzusetzen. Somit wurde gem. § 52 Abs. 1 TGO 2001 dieser Beschluss gefasst, obwohl bei drei voneinander unabhängigen juristischen Gutachten, die alle auf eine eindeutig gemeindeschädigende Auswirkung und auf eventuelle Haftungen und gerichtlicher Schadenersatzforderungen an die Mitglieder des Gemeinderates hinweisen.
❗️Die Konsequenzen tragen nun diese 7 GemeinderätInnen und sind sich dessen bewusst und nehmen dies auch in Kauf❗️
Die einfache Reparatur eines lapidaren Schreibfehlers war also nicht möglich. Stattdessen nimmt man wieder Kosten für eine mögliche Rückabwicklung und Schadenersatzforderungen in Millionenhöhe in Kauf. 😔
Im Vergleich dazu hat man bei der letzten Sitzung einen geforderten Tagesordnungspunkt, die Gemeindezeitung betreffend, schnell beschlossen. Demokratisch mit 7:4, obwohl ein weitaus günstigeres Angebot vorgelegen hat. Dies wollte man NICHT mehr im zuständigen Ausschuss behandeln, da war eine schnelle Beschlussfassung vorrangig. Auch weil die Vergabe seitens der Liste Zukunft Wattenberg bereits fixiert war. ✔️
Wird hier mit zweierlei Maß gemessen?🤔
Der viel strapazierte Begriff Demokratie ist offenbar nur dann passend, wenn die Mehrheit von „den Richtigen“ gestellt wird. In der Vergangenheit waren lt. Daniela Fröhlich alle Beschlüsse „undemokratisch“. Daniela Fröhlich und Rudolf Schmadl waren zwar immer entschieden gegen den Grundverkauf im Keilfeld, haben aber gleichzeitig dafür gestimmt, die daraus erlösten Mittel für Oberflächenwasserkanal und Alten Untermölserweg zu verwenden.

Der Voranschlag für 2023 wurde auch nur mittels 👉Beharrungsbeschluss und Weisung von denselben 7 GemeinderätInnen beschlossen. Trotz nicht abgewendeter Kaufrückabwicklung und fehlender Bedeckung und aller Hinweise durch die BH vom 11.01.2023 auf Gesetzeswidrigkeit in Bezug auf § 7 VRV 2015, wurde Bürgermeister Franz Schmadl die Weisung erteilt, sämtliche Rechtskosten und Kaufrückabwicklungskosten nicht im Voranschlag aufzunehmen.
Darum gibt es laut § 105 Abs. 2 TGO keine Bedeckung. Weder für den Winterdienst noch für die Wasserversorgung Obertax und alle weiteren geplanten Projekte. 🤷‍♂️

Eine Teillöschungserklärung, wo es sich um Dienstbarkeiten auf einer gewidmeten und mittlerweile verbauten Parzelle handelt, war wegen der dringlichen Behandlung ebenso auf der Tagesordnung. Ein eigentlich logischer und normaler Vorgang. Warum sollte man auch nicht ein Weiderecht, eine Quelle die es nicht gibt und die Gewinnung von Steinen auf einer bebauten Parzelle löschen? Die Gemeinde Wattens, die hier ebenfalls dienstbarkeitsberechtigt ist, hatte damit nicht das geringste Problem. Das hatte die Bürgerliste Wattenberg auch nicht. Allerdings die Neue Demokratie sehr wohl, darum konnte nach aufwändigem und umfangreichem Schriftverkehr im Vorfeld der Sitzung an den ganzen Gemeinderat leider nur das Weiderecht gelöscht werden.
Die neue „Bürokratie“ am Wattenberg eben. 😵

Da bedarf es zur Entscheidungsfindung 11 Monate, mehrerer kostenpflichtiger Rechtsmeinungen (die zusätzlich geforderte von Univ. Prof. Franz Pegger kostete immerhin € 3.800,-) und Schreibfehler müssen in Ausschüsse. Ob und wann diese dann stattfinden, obliegt den Obmännern, die entweder vom Bürgermeister erinnert werden wollen oder wegen Überarbeitung nicht so oft zu Sitzungen einladen können.

Auch am 30. Jänner wurde wieder ein neuer Gemeinderat als Ersatz angelobt. Dieser Gelöbnistext „…uneigennützig,unparteiisch das Wohl der Gemeinde und ihrer Bewohner nach bestem Wissen und Können zu fördern“ scheint wohl nur eine Floskel zu sein, gleich wie die Zusammenarbeit mit allen Gemeinderäten und alle anderen Wahlversprechen von vor einem Jahr.
Stellt sich auch die Frage, ob so manchen Gemeindevertretern bewusst ist, dass sie eigentlich die Gemeinde vertreten sollten❓
War das im Sinne der Wähler, die ein neues Miteinander gewählt haben❓❓
Dass nun die gesamte Bevölkerung für einen leicht vermeidbaren Schaden aufkommen muss? Dass nur im Interesse von einigen wenigen mit allen Mitteln der Bau von 15 Wohnungen verhindert wird? Dass man aber mit einer Selbstverständlichkeit die Mittel aus dem Grundverkauf und die damit geschaffene Infrastruktur nutzt? 🙃
Tatsächlich wird ein Bürgermeister, der mit dem „alten“ Gemeinderat mehrheitlich € 850.000,- an Einnahmen für die Gemeinde organisiert hat, an den Pranger gestellt.
Die neue Demokratie oder neue Bürokratie provoziert eine Rückabwicklung ohne Alternativen.
Sehr schade und frustrierend. 😕

Gemeindeversammlung

Nachbericht zur öffentlichen GEMEINDEVERSAMMLUNG vom 13.1.2023

Die Gemeindeversammlung zum Thema Keilfeld – Schnitzerfeld – Änderung Raumordnungskonzept war sehr gut besucht und von großem Interesse für hunderte Gemeindebürger.

Der Abend wurde moderiert von Martina Eisendle, die sehr charmant und professionell durch die Diskussion führte, das Wort erteilte und Fragen erörterte. 🎤

Zu Beginn hatte Bürgermeister Franz Schmadl das Wort und begrüßte die anwesenden Gäste und zahlreichen WattenbergerInnen.

In seinen Ausführungen ging er darauf ein, warum es zu einer amtlichen Mitteilung vor Weihnachten gekommen ist und welchen Hintergrund der teilweise schon aktive Notbetrieb der Gemeinde Wattenberg hat. BGM Franz Schmadl zeichnete einen Bogen vom November 2020 bis heute und erläuterte die Fakten zum Grundverkauf im Keilfeld. Er erklärte auch, dass 95% der Fläche bereits aufsichtsbehördlich genehmigt sind. Lediglich für 69m², die in einem ergänzenden Widmungsverfahren behandelt wurden, steht diese Genehmigung aus. Die damit verbundene Änderung des ÖRK wird nur dann durch das Land Tirol aufsichtsbehördlich genehmigt, wenn gleichzeitig ein anderes Projekt für einen sozialen Wohnbau in der Gemeinde ermöglicht wird. Daher wurde das Projekt „Schnitzerfeld“ als Ersatz (wurde von der Abt. Raumordnung erst nach den Gemeinderatswahlen offiziell gefordert) für den nun fehlenden objektgeförderten Wohnbau im Keilfeld angegeben. Das Projekt Schnitzerfeld wurde, noch bevor es mit dem Projekt Keilfeld in Verbindung stand, von allen Mitgliedern des Gemeinderates befürwortet. Ab dem Zeitpunkt, als diese Verbindung offensichtlich war, gab es keine Zustimmung mehr. Das zieht nun die ganzen Konsequenzen und eine mögliche Kaufrückabwicklung mit der WAT nach sich. In etlichen internen Besprechungen des Gemeinderates bis hin zu Versenden von zwei RSB-Briefen, die unbeantwortet blieben, fand am 12. Jänner ein Termin mit dem GF der WAT GmbH und dem Anwalt, Mag. Ruben Steiner statt. Die im Raum stehende Rückabwicklung und alle damit in Verbindung stehenden Kosten von mindestens € 1,7 Mio. sollen nun in der GR-Sitzung am 30. Jänner abgewendet werden.
Wird hier kein Beschluss gefasst, dann wird seitens der WAT am 1. Februar die Klage eingebracht und eine Rückabwicklung stattfinden.

Zu den Raumplanerischen Konsequenzen im Keilfeld und dem Schnitzerfeld erteilte Martina Eisendle dann an DI Friederich Rauch das Wort. DI Rauch vom Büro Planalp ZT stellte sowohl die ÖROK-Änderung im Keilfeld als auch die vorgesehene Fläche im Schnitzerfeld vor. Auch Vorbehalte gegen das Schnitzerfeld und einer alternativen Fläche südlich des Zählers W23 wurden erörtert. Die alternative Fläche wäre für die Bebauung aufgrund des Geländes weniger geeignet. Zudem befindet sich eine Quelle in genau diesem Bereich. Auch eine Zustimmung seitens des Grundbesitzers ist derzeit nicht vorhanden. Er erklärte auch, dass mit einer beschlossenen ÖROK-Änderung noch viele Möglichkeiten offen seien. Erst mit der Widmung und einem Bebauungsplan kann der Gemeinderat vorgeben, welche Bebauung zugelassen wird.


Nach den Ausführungen von DI Rauch war Rechtsanwalt Mag. Mathias Kapferer am Wort. Er erläuterte die zivilrechtlichen Konsequenzen bei Vertragsbruch bzw. welche Folgen eine Kaufrückabwicklung für die Gemeinde Wattenberg hat. Auch private Haftungen für die GemeinderätInnen könnten schlagend werden. Es gab bereits am 12. Oktober 2022 ein Gespräch mit dem gesamten Gemeinderat und RA Mag. Kapferer. Eine Nichtentscheidung oder eine Entscheidung gegen das Schnitzerfeld hat eine Rückabwicklung des Grundkaufes zur Folge. Es wurde dann eine weitere kostenpflichtige Rechtsmeinung von Univ. Prof. Franz Pegger eingeholt, die sehr klar die Meinung von Mathias Kapferer bestätigte. Eine dritte Rechtsmeinung von RA Mag. Ruben Steiner kam zum selben Ergebnis.
RA Mathias Kapferer wies außerdem darauf hin, dass er NICHT der private Anwalt von Josef Steinlechner war oder ist, so wie GRin Daniela Fröhlich behauptet hatte. In seiner Funktion als Rechtsberater für die Gemeinde Wattenberg hatte er den Kaufvertrag zu prüfen. Zu weiteren Rechtsfragen dieses komplexe Thema betreffend wurde er ebenso hinzugezogen und stand den Gemeinderäten sowohl persönlich als auch telefonisch für Fragen zur Verfügung. Dies wurde aber nicht in Anspruch genommen. Bei der öffentlichen GR-Sitzung am 19. Dezember hat er nach seinem Ermessen weder jemanden beleidigt noch Druck auf die Gemeinderäte ausgeübt. Sei es so empfunden worden, dann entschuldige er sich dafür.

Martina Eisendle ließ dann die Fraktionen des Gemeinderates zu Wort kommen.

Als erstes gab Vbgm Ing. Thomas Wopfner eine Erklärung ab: da er auch Beschwerdeführer in der Angelegenheit Wohnanlage Keilfeld ist und somit als Gemeindevertreter dazu befangen, lässt er sich bei Beschlüssen dazu vertreten. Daher gab er das Wort an Gemeindevorstand David Steinlechner weiter.
David Steinlechner (Liste Zukunft Wattenberg) erklärte, nicht vertragsbrüchig sein zu wollen und der nun geplanten Abstimmung am 30. Jänner für die ÖRK-Änderung am Zähler W23 zuzustimmen. Es solle bis zu diesem Zeitpunkt auch eine Alternativfläche ausgearbeitet werden. Da es derzeit keinen Grundbesitzer gibt, der eine Fläche für objektgeförderten Wohnbau zu Verfügung stellt, richtete David Steinlechner einen Aufruf an alle Bauern. Sollte ein Grundbesitzer eine Fläche zu den besprochenen Konditionen zur Verfügung stellen wollen, so kann man sich bei ihm und VBGM Thomas Wopfner jederzeit melden.

Josef Steinlechner von der Bürgerliste Wattenberg machte einen kurzen Rückblick auf die vergangenen Jahre, wo insgesamt mit einem Investitionsvolumen von 5 Mio. viel entstanden ist. Die Kinderkrippe, das KiVZ, das Feuerwehrhaus mit einer Löschwasserversorgung, Wege, Infrastruktur und die Wertstoffsammelstelle. Bei einer überwiegenden Förderung von Seiten des Landes, des Bundes und anderer Stellen sind immer noch Eigenmittel aufzubringen. Dieser Grundverkauf im Keilfeld zu einem sehr guten Preis war notwendig und hat vieles ermöglicht, das auch gerne genutzt und für selbstverständlich erachtet wird. Er steht zu allen Entscheidungen in der Vergangenheit und findet, dass diese demokratisch getroffenen Beschlüsse auch akzeptiert werden sollten.

Rudolf Schmadl und Daniela Fröhlich von der Liste „Unser Wattenberg“ stellten ebenso klar, nicht vertragsbrüchig werden zu wollen. Sie stellten aber die Integrität des Rechtsanwaltes Mag. Kapferer wiederholt in Frage und sehen nur Angstmache und Druck als Mittel zum Zweck.

Nun waren die ZuhörerInnen am Wort. In dem erweiterten Sitzkreis ließ Martina Eisendle mehrere Bürger zu Wort kommen und gab auch Gelegenheit, auf Fragen zu antworten.

Eine kurze Zusammenfassung:
⇒ das KiVZ (was eigentlich nicht Thema der Gemeindeversammlung war) wird nach wie vor offen abgelehnt und kritisiert, im speziellen von Kapellmeister Johann Geißler Jun. Er war und ist dagegen, auch wenn er es natürlich nutzt 🙃
⇒ das Schnitzerfeld sei aufgrund einer nahen Hofstelle nicht geeignet – lt. DI Rauch ist eine Entfernung zur Hofstelle von 30m erforderlich, es sind mehr als 40m 🏡
⇒ Infrastruktur und Wasserversorgung: die Quelle der Gemeinde wäre mit der derzeitigen Schüttung in der Lage, 3500 Personen zu versorgen 💦
⇒ Verkehrsbelastung im Keilfeld durch die geplanten 15 Wohnungen: lt. DI Rauch ist eine Zunahme des Verkehrs von 25% zu erwarten. 🚘
⇒ die Wohnstraße im Keilfeld wird im bestehenden Bereich erhalten bleiben 👫🏃‍♀️🤸‍♂️🏃
⇒ die verlegte Gasleitung im Keilfeld war auf Bestreben der TIGAS mitverlegt worden und hat die Gemeinde nichts gekostet, im Gegenteil: pro Laufmeter erhielt die Gemeinde € 50,- für die Grabungsarbeiten 🚧
⇒  der geplante „Klotz“ im Keilfeld sei zu hoch – Bauausschuss-Obmann Rudolf Schmadl wird ein Gespräch mit der WAT suchen
⇒  Regiotax: hier gab es sowohl totale Ablehnung aber auch lobende Worte, ältere Menschen sind mobil und nutzen das Angebot gerne 🚌
⇒  Aufsichtsbeschwerden und Anschuldigungen im Gemeinderat helfen niemandem, vor allem nicht den Bürgern!
⇒  das Feuerwehrhaus wurde sehr lobend erwähnt 🚒
⇒  manche Bürger waren der Meinung „früher war alles besser“ 😪
⇒  lt. VS-Direktor Antonius Geißler platzt die Schule aus allen Nähten, Mobile Devices (Tablets) wurden nur 5 genehmigt, der Werkraum sei zu laut etc. im Übrigen sei das KiVZ aber großartig, auch der Theaterverein habe keine andere Möglichkeit zu spielen.  Auch er war immer gegen das KiVZ.

🤔 Offene Gräben und seit langem schwelende Konflikte traten leider auch zu tage. Es wird sehr schwierig sein, diese zuschütten zu können.
Jedenfalls bekräftigten die GemeinderätInnen, nun konstruktiv und gemeinsam für die Bürger und die Gemeinde arbeiten zu wollen.
In der GR-Sitzung am 30. Jänner sollen nun der entscheidende Beschluss die ÖROK-Änderung betreffend sowie der Voranschlag für 2023 beschlossen werden. Es sind noch etliche Themen in der Warteschleife wie die Gemeindezeitung, der Saalmeister, der Winterdienst, die Sommerbetreuung usw.
Bleibt zu hoffen, dass diese mündlichen Zusagen auch halten und sich nun alle nach Kräften bemühen, das auch umzusetzen. 🙏

Bürgermeister Franz Schmadl und die Bürgerliste Wattenberg

Notbetrieb

Grundsatzbeschluss – Schnitzerfeld – ÖRK Änderung

Am 22.12.2022 wurden die WattenbergerInnen per Postwurf über die derzeitige unangenehme und brisante Situation der Gemeinde Wattenberg informiert.

Information Öffentlichkeit 22.12.2022

Weitere umfassende Informationen von Bürgermeister Franz Schmadl zur Lage der Gemeinde Wattenberg und zur abgebrochenen Gemeinderatssitzug vom 19. Dezember 2022 sind unter folgendem Link zu finden:

Buergerinfo Gemeinde Wattenberg

Zur abgebrochenen Gemeinderatssitzung vom 19.12.2022 möchten folgende Personen ihre persönliche Meinung / Kommentar abgeben:

Josef Steinlechner, Gemeinderat, Bürgerliste Wattenberg:

Demokratie oder Eigeninteresse? 🤔 Das ist hier die Frage

Der Gemeinderat der letzten Periode wurde wie auch dieser demokratisch gewählt. Das bedeutet, daß mehrheitliche Beschlüsse der vorangegangen Periode genauso einzuhalten und umzusetzen sind wie neu gefasste Beschlüsse.

Wenn der neugewählte Gemeinderat nun Entscheidungen aus der vorherigen Periode nicht zur Kenntnis nehmen will, ist ihm das unbenommen. Es ist dann aber wesentlich und wichtig, die Konsequenzen daraus zu akzeptieren und diese abzuarbeiten.

Wenn die Liste Zukunft Wattenberg nur das eine Ziel verfolgt, nämlich den Grundverkauf für die Wohnanlage Keilfeld  aus dem Jahr 2021 rückgängig zu machen, und die mit der Meinung dass das zum Wohle aller ist, dann können sie mit der Hilfe von Unser Wattenberg das auch tun. Sie müssen dann aber auch den dadurch entstehenden Schaden abarbeiten und die Kosten dafür von ca. 1.775.000.-€ aufbringen.

Seit fast zehn Monaten ist ihnen das in vielen Sitzungen und Besprechungen näher gebracht worden. Es sind auf ihr Verlangen hin kostenpflichtige Rechtsmeinungen vom Anwalt ihrer Wahl eingeholt worden. Das Ergebnis ist bei allen Experten dasselbe: sie müssen sich für einen der zwei Wege entscheiden.

Sollte das nicht zeitnah erfolgen, steuert die Gemeinde Wattenberg auf eine für die Bevölkerung sehr unangenehme Situation zu, da ohne Entscheidung kein Budget beschlossen werden kann und daher ab 1.1.2022 nur noch Notbetrieb möglich sein wird.


 

Irmgard Schafferer, Bürgerliste Wattenberg

…zum Wohle der Gemeinde und ihrer Bewohner nach bestem Wissen und Können….

Als ehem. Gemeinderätin und Beteiligte von Beschlüssen, die den Grundverkauf im Keilfeld betreffen, verfolge ich natürlich die „Arbeit“ der nun handelnden Personen mit großem Interesse.

Die derzeitige Situation in der Gemeindepolitik kann ich als Bürger nur als beschämend und katastrophal bezeichnen. 😔

Viele ZuhörerInnen konnten sich davon bei der Sitzung am 19. Dezember überzeugen, in Anwesenheit des RA Mag. Mathias Kapferer.

⇒ Neu ist: die offene Respektlosigkeit dem Bürgermeister gegenüber, es gibt seitens einiger GemeinderätInnen überhaupt keine Hemmungen. Der Bürgermeister solle sämtliche Unterlagen digital und sofort an alle übermitteln, also Sekretär spielen. Sich selbst informieren oder Unterlagen einsehen passiert selten bis nie. Es gibt auch keine Rückmeldungen oder Antworten, der Bürgermeister musste nach etlichen Mails per RSB-Brief der Dringlichkeit Nachdruck verleihen. Auch darauf keine Reaktion, eine Gemeinderätin fühlt sich nun belästigt durch den Bürgermeister. Nach mehreren Monaten mit Sitzungen und Beratungen und einholen mehrerer Rechtsmeinungen gibt es statt einer Entscheidung den Versuch, den alles entscheidenden Tagesordnungspunkt von der Tagesordnung zu streichen.

⇒Neu ist außerdem: die Liste „Zukunft Wattenberg“ agiert als verlängerter Arm von Unser Wattenberg. Alle sieben gemeinsam demokratisch GEGEN den Bürgermeister, dem auf Zuruf in der Sitzung Befehle erteilt werden, was er abzustimmen oder zu tun hat. 🗣

⇒Neu ist auch, dass bei jener Gemeinderatssitzung am 19. Dezember ein renommierter Rechtsanwalt anwesend war, der die Gemeinde Wattenberg in Rechtsfragen vertritt und versucht hat, sämtliche Hintergründe und rechtliche Fragen zu erläutern. Den Zuhörern der Sitzung war nach den Ausführungen von RA Kapferer sehr wohl bewusst, welche Folgen ein Hinauszögern und Aufschieben dieser Entscheidung nach sich zieht. Ob es alle GemeinderätInnen verstanden haben, wage ich zu bezweifeln. 🤔

Es wäre lediglich darum gegangen, den ÖRK Stempel „objektgeförderter Wohnbau“ vom Keilfeld in das Schnitzerfeld zu verschieben. ➡️ Keine Widmung oder Projekt wäre zu beschließen gewesen, nur diese von der Abteilung Raumordnung geforderte ÖRK-Änderung. Dazu konnten sich die 7 Verbündeten aus Zukunft und unser Wattenberg nicht durchringen. Obwohl in den Wahlprogrammen das „leistbare Wohnen“ beworben und versprochen wurde.

Offenbar alles vergessen seit den Wahlen im Februar. 🙄

Vergessen auch alles andere von den Hochglanz-Wahlfoldern.

Es wird nur ein einziges Ziel verfolgt (und das stand NICHT im Wahlprogramm): das Verhindern von 15 Wohnungen im Keilfeld.

Und dieses Einzelinteresse, wo sogar der Vizebürgermeister als Beschwerdeführer gegen die Gemeinde vorgeht, wird unter dem Deckmantel „Neue Demokratie“ ohne Rücksicht auf einen entstehenden Schaden von € 1,7 Mio verfolgt.

Diese Demokratie gilt anscheinend nicht für vergangene mehrheitliche Beschlüsse des „alten“ Gemeinderates. 😵

Sehr schade. Und sehr enttäuschend, dass sich die neuen jungen Gemeinderäte ihrer Verantwortung nicht bewusst sind und wissentlich einen enormen Schaden für die Gemeinde Wattenberg verursachen und in Kauf nehmen. 🤯


 

Sitzungs-Notizen #1

Die NEUE Demokratie am Wattenberg

Mit geänderten Mehrheitsverhältnissen seit der Gemeinderatswahl weht nun ein neuer, junger Wind in der Gemeindestube.
Bei mittlerweile 5 Gemeinderatssitzungen war man stets um mögliche „Einstimmigkeit“ bemüht. Nicht so bei der Sitzung am 5. September, wo der Bürgermeister mit den Überschreitungen im Regen stehen gelassen wurde. Natürlich vorgeprüft, besprochen und NICHT beanstandet im Überprüfungsausschuss – bei der Sitzung waren dann 7 Gemeindevertreter „nicht informiert“. Demokratisch abgelehnt sozusagen, man möchte Stellungnahmen laut TGO. 🤷‍♀️
Erfreulicherweise und zur Freude der Kinder 🚸 konnte aber der Vertrag für den Birchach-Spielplatz mit 9:2 Stimmen verlängert werden. Einstimmig waren die neue Kanalgebührenordnung und der Ankauf eines Gemeindeautos. 🚛


Bei der Sitzung am 26.9. standen etliche Widmungsänderungen und Flächen-Bereinigungen auf der Tagesordnung. Weiters eine Grundteilung und damit verbunden ein Grundtausch im Nahbereich einer Hofstelle. Getauscht wurden 217m² öffentliches Gut gegen 528m² Privatgrund im Bereich Schorm – also ein recht guter Deal für die Gemeinde. Ist die Frage, ob dieser Schlüssel auch bei anderen zukünftigen Tauschgeschäften zu Anwendung kommt? 🤔
Ein sehr hartes Stück Arbeit scheint die Saal-Gebührenverordnung für das KiVZ gewesen zu sein. 🥵Die Einstimmigkeit bzw. Zustimmung fiel sichtlich schwer, da einige Gemeindeverteter aus der vergangenen Gemeinderats-Periode ja strikt gegen das ganze Projekt waren und nach wie vor sind. Jedenfalls mussten sich die verschiedenen Fraktionen gegenseitig loben ob der guten Arbeit – der Bau des KiVZ scheint dagegen ein Kinderspiel gewesen zu sein. Da nun auch der letzte Wattenberger Verein das KiVZ für eine 3-tägige Großveranstaltung nutzt, erübrigen sich wohl die dauernden Gegenargumente. Die Nutzungsgebühr für Wattenberger Vereine bleibt für jeweils eine Veranstaltung bis 27.9.2024 ausgesetzt.
Der Personalmangel ist leider auch am Wattenberg spürbar, trotzdem konnte die Sommerbetreuung für die Kinder wie geplant stattfinden. Es sind noch einige Ausschreibungen offen – bleibt zu hoffen, dass sich einige Lücken durch nicht mehr zur Verfügung stehende ehrenamtliche MitarbeiterInnen schließen lassen. 💪🧹❓#Fortsetzung folgt…..🔄

12

Farbenspiele, Prozentrechnungen, Schulden….wo bleiben die Schlagzeilen?

 


12% Verschuldungsgrad für 2021 der Gemeinde Wattenberg

Wattenberg gehört damit zu den 20 gering verschuldeten Gemeinden im Bezirk Innsbruck Land.
Noch am 3. Mai 2022 war der Verschuldungsgrad der Tiroler Gemeinden aus dem Jahr 2020 der Tiroler Krone einen Artikel wert – und Wattenberg wurde gemeinsam mit 36 anderen Gemeinden als „rot“ und voll verschuldet von einer politischen Fraktion an den Pranger gestellt.
Zwei Monate später, wo nun die aktuellen und offiziellen Zahlen des Gemeindefinanzberichtes von 2021 vorliegen, ist die geringe Verschuldung und die Farbe grün leider nicht erwähnenswert.
Schade, dass immer nur mit negativen Zahlen, völlig unreflektiert und ohne jeglichen Zusammenhang des Verschuldungsrades festzustellen, ein künsticher „Schuldenberg“ suggeriert wird.
Um die Öffentlichkeit mit irgendwelchen Zahlen zu verunsichern, ist ein hoher Verschuldungsgrad natürlich eine tolle Schlagzeile.
Daher unser Appell: es lohnt sich meistens, die Hintergründe und Fakten zu überprüfen!
Wir als Bürgerliste Wattenberg stehen für positive Nachrichten und freuen uns, dass Wattenberg trotz der hohen Investitionen und der vielen umgesetzten Bauprojekte in den vergangenen Jahren solide und zukunftsfit da steht.


Quellenangabe: Gemeindefinanzbericht 2021 des Landes Tirol
https://www.tirol.gv.at/abteilung-gemeinden/gemeindefinanzbericht/
Der Verschuldungsgrad ist in der Tabelle für die Jahre 2019 bis 2021 abrufbar.

Zusätzliche Info: Viele Gemeinden konnten ihre Verschuldung im Vergleich zum Vorjahr wesentlich verbessern.

Waren 2020 noch 37 Gemeinden voll verschuldet, waren es 2021 nur mehr 27 Kommunen. Gleichzeitig stieg der Anteil der Gemeinden mit geringer Verschuldung von 56 auf 78. Sechs Gemeinden – doppelt so viele wie 2020 – waren 2021 ohne Schulden.

R19

Zeitungsenten, Entgegnungen, Richtigstellungen….

Die R19 ist zweifellos ein Printmedium, das zeitweise Irritationen und Fragen aufwirft, wie die Redaktion in der aktuellen Juni-Ausgabe selbst festgestellt hat.

 

 


Dieser hier angeführte „Fehler“ zu einem Artikel der Mai-Ausgabe ist einzig der Redaktion der R19 zuzuschreiben!

Kein Mitglied der Bürgerliste Wattenberg hat in der Mai-Ausgabe einen Artikel schalten lassen!

Dass man diesen Fehler nun der Bürgerliste Wattenberg zuschieben will, zeugt nicht gerade von den journalistischen Qualitäten und der sauberen Recherche.

 

 

Zum besagten Artikel in der Mai-Ausgabe ist anzumerken, dass der einzige Fehler das Kürzel (df) betrifft – am Text gibt es unsererseits nichts auszusetzen! Die Fotos stammen vom Fotografen der R19, der diese Bilder bei der konstituierenden Sitzung des Gemeinderates Wattenberg am 18. März 2022 gemacht hat.

Seitens der Bürgerliste Wattenberg konnten also weder die Fotos (in deren Besitz wir gar nicht waren oder sind) noch der Auftrag zu dem Artikel stammen! Es gibt keine Listenmitglieder mit den Initialen „df“

Der abgedruckte Text zum Artikel der Maiausgabe stammt sehr wohl aus unserem BLOG. und wurde auch per Mail über unseren Newsletter versandt. Der Text ist also öffentlich zugänglich und kann von jedem kopiert werden – und wurde hier auch von der Redaktion der R19 verwendet.

Die wortreiche Entgegnung der ehem. Obfrau des Überprüfungsausschusses Daniela Fröhlich wird unsererseits nicht kommentiert oder gegen-entgegnet oder wie auch immer!

Nur so viel: es kommt drei Mal das Wort „fahrlässig“ vor. Das haben wir uns schon in der Vergangenheit aufs Schärfste zurückgewiesen.

Außerdem wird seitens Daniela Fröhlich stolz auf die Blockadepolitik der vergangenen 6 Jahre verwiesen und behauptet, die Bürgerliste hätte ohne jegliche gemeinnützige Ausrichtung Millionenbeträge ausgegeben??? Von den umgesetzten Projekten und den unsererseits immer offengelegten Zahlen kann sich jede(r) ein eigenes Bild machen, die geschaffene Infrastruktur wird ja längst von allen GemeindebürgerInnen genutzt (auch von Unser Wattenberg).

Hinzu kommt, dass die Gemeinderäte von Unser Wattenberg beim Geld-ausgeben des Grundverkaufes im Keilfeld einstimmig dabei waren (für den Bau des Oberflächenwasserkanal im Keilfeld und des Alten Untermölserweges).

Alles in Allem wird wiederholt versucht, einzelne Personen und im speziellen die Gemeindeführung zu diffamieren und sämtliche Projekte schlechtzureden.

Stolz darauf zu sein, 6 Jahre lang blockiert, abgelehnt und ansonsten aber NICHTS gearbeitet zu haben, spricht sehr für die im Wahlkampf von Unser Wattenberg als herzliche und saubere propagierte Politik!

 

Finanzlage

Schulden / Finanzlage / Verschuldungsgrad

 

Der Verschuldungsgrad der Gemeinde Wattenberg der vergangenen fünf Jahre:

2017 ⇒ 33,97%
2018 ⇒ 20,59%
2019 ⇒ 38,32%
2020 ⇒  100%
2021 ⇒ 12,47%

Dieser aus Sicht der Liste „Unser Wattenberg“ dramatische Verschuldungsgrad aus dem Jahr 2020 kommt folgendermaßen zustande:
Im Jahr 2020 wurden zugesagte Bedarfszuweisungen in der Höhe von € 600.000,- mittels eines Zwischenfinanzierungsdarlehens vorfinanziert. Der gesamte Betrag wurde bei Erhalt der Bedarfszuweisungen im Jahr 2021 mit Einmalzahlungen wieder getilgt.
Das erklärt auch den UNdramatischen Verschuldungsgrad aus dem Jahr 2021 von 12,47%, welcher im Rechnungsabschluss, der inzwischen auch von der Aufsichtsbehörde geprüft und auf Seite 55 abgebildet ist (siehe Grafik).

Die jeweiligen Jahresrechnungen wurden selbstverständlich in dem von der TGO vorgegebenen Auflagezeitraum zur öffentlichen Einsichtnahme aufgelegt und sowohl vom Überprüfungsausschuss als auch von der Aufsichtsbehörde geprüft.
Das Land Tirol veröffentlicht jährlich die Gemeindefinanzberichte aller Tiroler Gemeinden. Unter folgendem Link können diese Daten bis zum Jahr 2005 (*.pdf) öffentlich eingesehen werden:

Gemeindefinanzberichte

Die Obfrau des Überprüfungsausschusses kam in den vergangenen 6 Jahren von der Liste „Unser Wattenberg“.
Sie hatte durchgehend Einblick in den Finanzhaushalt und kennt alle Zahlen. Daher verwundert es umso mehr, wenn man aus dieser Position heraus die Öffentlichkeit mit nicht aussagekräftigen und verkürzten Darstellungen informiert.
Stellt sich die Frage, warum jetzt Mitglieder des Gemeinderates versuchen, die Gemeindefinanzen öffentlich schlecht darzustellen?
Damit wird der Ruf unserer Gemeinde bewusst geschädigt. 🙁


 

Kaffeemaschine

Kaffeemaschine und Getränkekühlschränke im KiVZ – wo sind sie hin?

von Josef Steinlechner, 25.4.2022

Als Vizebürgermeister (von 2014 bis 2022) und Teil der Bürgerliste war es mir immer sehr wichtig, dass das von der Opposition (Liste „Unser Wattenberg“) so sehr als nicht notwendig hingestellte KiVZ ( Zitat „das braucht keiner“) als das Dorfzentrum zu etablieren, von dem wir als Bürgerliste so überzeugt waren und sind.
Trotz aller Versuche der damaligen Opposition das Projekt zu verhindern, haben wir gekämpft und konnten es letztendlich mit der Hilfe von vielen umsetzen.
Ein zusätzliches Anliegen war es mir und der Bürgerliste, die Familien zu unterstützen.
Es hat sich angeboten einen Spielplatz zu errichten, welcher vormittags von der Kinderkrippe, Kindergarten und der Schule genutzt werden kann und nachmittags frei zugänglich sein soll.
Die elektrische Schiebetür wurde entsprechend den Öffnungszeiten für den Bauernladen umprogrammiert und ein automatisches Auf – und Zusperren umgesetzt. Dies hatte den Vorteil, dass seither dem Spielplatz rund um das KiVZ ein ganztägig zugängliches Damen und Herren WC zur Verfügung steht.
Als weiteres Service und ausschließlich zum Zweck des Allgemeinwohls wurde auf meine Kosten und ohne Belastung der Gemeindefinanzen eine Kaffeemaschine angemietet und zwei Getränkekühlschränke zur Verfügung gestellt. Damit war rasch und unbürokratisch die Versorgung mit Getränken und Kaffee zu vertretbaren Preisen bewerkstelligt.
Obwohl mir unterstellt wurde, mit der Kaffeemaschine im KiVZ das „große Geld“ machen zu wollen, war für mich von vornherein schon klar, dass es sich dabei ausschließlich um einen Beitrag zum Allgemeinwohl, aber keinesfalls die Kosten rechtfertigende Investition handeln wird. Ich bin zwar Unternehmer und denke in meinem Betrieb gewinnorientiert, aber als Vizebürgermeister war es mir immer ein Anliegen, die meine Tätigkeit ernst zu nehmen und unentgeltlich zu leisten.

Daher war diese Kaffeemaschine eines von mehreren Projekten, die ich gerne finanziell unterstützt habe.

Ob ich als Gemeinderat meine – als Vizebürgermeister immer bewiesene – große Leistungsbereitschaft und finanzielles Entgegenkommen zu Gunsten der Gemeinde und der Allgemeinheit aufrechterhalten kann und will, wird sich an der Gesprächskultur der Neuzugänge im Gemeinderat orientieren.
Diese vermisse ich aktuell, außer einem Schreiben, aus dem hervorgeht, dass drei Beschlüsse aus der letzten Gemeinderatsperiode aufgehoben werden sollen und kurzen, rein organisatorischen Gesprächen ist noch nichts passiert.
Leider zwingt mich das, die von mir erbrachten Leistungen vorsichtig zu überdenken und in einem ersten Schritt, die Kaffeemaschine betreffend auch zurückzunehmen. Ich bin aber überzeugt, dass eine Lösung gefunden und eine Versorgung wieder stattfinden wird!

Meine Unterstützung und Hilfe ist jedenfalls angeboten, aber letztendlich kann nur eine Besprechung im zuständigen Ausschuss und ev. auch eine Beschlussfassung im Gemeinderat eine Lösung bringen.

Josef Steinlechner, 25.4.2022