Sitzung05072023

Ein Stilles Kämmerlein, auf das Anti-Teuerungspaket wird „verzichtet“ und nicht TGO-konforme Beschlüsse…

Bei der GR-Sitzung am 5. Juli stand wiederum die „Jahresrechnung 2022“ auf der Tagesordnung. Auch beim 2. Versuch gab es keine Entlastung für die Finanzverwalterin und den Bürgermeister.❌
Vizebürgermeister Ing. Thomas Wopfner konnte es kaum erwarten, den Vorsitz zu übernehmen und die Sitzung (für diesen Tagesordnungspunkt) zu leiten. Er wollte dem Bürgermeister auch einleitende Worte und eine Erklärung verwehren und ihn sofort aus dem Sitzungssaal schicken….. Bürgermeister Franz Schmadl nahm aber trotzdem zur Jahresrechnung Stellung. Auch zur Überprüfungsausschuss-Sitzung vom 19. Juni, wo er anwesend war und sämtliche Fragen ausführlich beantwortet hatte. Für die Beschlussfassung der Jahresrechnung verließ Bürgermeister Franz Schmadl dann den Raum und Vzbgm. Wopfner „leitete“ die Sitzung. So dauerte die Beratung zu diesem Punkt ganze 45 Minuten, in denen chaotisch durcheinandergeredet und gestritten🗣🗣 wurde. Die ganze Jahresrechnung spießt sich an einer nicht beschlossenen Überschreitung von rd. € 16.900,- 💶
Dem Ü – Ausschuss wurde mehrmals angeboten, DI Schwaighofer und Mag. Kapferer einzuladen und zu den Rechnungen zu befragen. Das wurde nicht angenommen, die schriftlichen Aufstellungen und Mitteilungen seien „zu wenig“ und es wurden Paragrafen §§§ und Gesetze zitiert. Eigentlich Formalfehler in der Rechnungslegung, in einer Rechnung.
Überschreitungen entstehen immer vor einem Beschluss, diese sind auch beim Wasserprojekt Obertax entstanden. Auch hier wird sich der Ü – Ausschuss befassen müssen. Überschreitungen werden auch in Zukunft so entstehen, dass sie im Nachhinein zu beschließen sind. Im Normalfall (in anderen Gemeinden) werden die Überschreitungen abgesegnet, wenn sie kein negatives Ergebnis verursachen. ✅ Beim Rechnungsabschluss der Gemeinde Wattenberg beträgt der Überschuss oder auch Geldfluss genannt € 365.260,- Dieser setzt sich aus Minderausgaben von € 145.732,- und aus Mehreinnahmen von € 219.528,- zusammen. In diesen € 365.260 wären alle Überschreitungen abgedeckt und verursachen kein negatives Ergebnis, bei einem Verschuldungsgrad von 13,8 % 📉. Eine Überschreitung von € 16.900,- für eine längst erbrachte Leistung (Planung und Projektmanagement beim KiVZ und Feuerwehrhaus) ist Stein des Anstoßes. Wie zu erwarten war, stimmten die GemeinderätInnen von Zukunft Wattenberg und Unser Wattenberg wieder GEGEN❌ die Jahresrechnung 2022. UnserZukunft mit vereinter Überzeugung dagegen. 🙅 🙅‍♂️
Die Folge daraus: die Finanzverwalterin kann nicht um die Mittel für das Anti – Teuerungspaket ansuchen. Dies kann aber nur bei positivem Abschluss der Jahresrechnung bis Ende Juli beantragt werden. 🤷‍♀️
Das wären immerhin Geldmittel, die beispielsweise für Asphaltierungsarbeiten 🚧 eingesetzt werden hätten können. Wenn sie denn irgendwann in dem zuständigen Ausschuss landen und behandelt werden würden.😵

Schade. 😥 UnserZukunft verzichtet bewusst auf Geldmittel….

🤫Das „Stille Kämmerlein“🤫
UnserZukunft hatten Ende Juni einen Termin im Büro des Landeshauptmannes mit einem Vertreter der Landesregierung, der Bezirkshauptmannschaft und der Gemeindeaufsicht vereinbart. Der Bürgermeister oder Gemeinderäte der Bürgerliste waren ausdrücklich NICHT eingeladen, nur UnserZukunft. Sie sind vollzählig, alle sieben, zu diesem Vormittags-Termin nach Innsbruck gefahren.
Auf Nachfrage des Bürgermeisters, was es denn darüber nun zu berichten gäbe, waren UnserZukunft auf einmal sehr wortkarg und zugeknöpft. 🙄 Vzbgm. Thomas Wopfner redete irgendetwas von „Fehler des alten Gemeinderates“ und dass es seitens des Landes Tirols keine Interventionen oder dgl. geben werde. ✖️
Man weiß natürlich nicht, was im „Stillen Kämmerlein“ abgesprochen wurde – BGM Franz Schmadl fragte aber nach Zielen 🏁von UnserZukunft: was ist das Ziel dieses Rechtsstreits? Was sind die Ziele von UnserZukunft für die Gemeinde Wattenberg????? Was bringen diese Ziele der Gemeinde Wattenberg und vor allem: was kosten sie??? 💶💰

Schlüssige Antworten 🤷‍♀️ kamen dazu keine, der „alte Gemeinderat“ sei an allem Schuld, GRin Fröhlich behauptete wiederum, der Vertrag werde ja erfüllt und überhaupt sei alles nur Getöse des Bürgermeisters und was das alles soll…🙇‍♀️🤦‍♂️

BGM Franz Schmadl stellte dazu fest, dass am 17. März 2022 alle erforderlichen Beschlüsse im alten Gemeinderat gefasst waren. Er formulierte aufgrund der Undurchsichtigkeit von UnserZukunft seine bzw. die Ziele der Bürgerliste 🟣noch einmal ganz klar:
🏁Weil ein gemeinnütziger Wohnbau im Keilfeld für die Gemeinde mit Kosten von mindestens € 200.000,- zu teuer war, war unser Ziel, das Grundstück im Keilfeld zu einem bestmöglichen Preis zu veräußern. 🏁 Ein weiteres Ziel war und ist, einen für die Gemeinde viel günstigeren sozialen Wohnbau, z.Bsp. im Schnitzerfeld, zu ermöglichen. Für diese Ziele stehen wir politisch gerade und sind der Meinung, dass dadurch die Gemeinde einen Vorteil hat. Die durch den Kauferlös geschaffene Infrastruktur wie der Oberflächenwasserkanal Keilfeld, Straßenausbau Keilfeld, Wertstoffsammelstelle, Alter Untermölserwg, Wasserversorgung Feuerwehrhaus und finanzielle Absicherung der Gemeinde, waren notwendig und wichtig. ☑️ Und mit einer Doppelhausbebauung im Schnitzerfeld wäre ein sozialer Wohnbau gut zu bewerkstelligen und leistbar. Das war und ist das Bestreben und das politisches Ziel der Bürgerliste🟣.

😔Leider sind durch die Ziele von UnserZukunft keine Vorteile für die Gemeinde zu erwarten. Die Vorteile begrenzen sich auf einige wenige Privatpersonen wie den Vbgm. Ing. Thomas Wopfner. 😕

Da es in der GR-Sitzung am 1. Juni von UnserZukunft keine Zustimmung zum Kauf – und Tauschvertrag – Feuerwehrhaus gegeben hatte, legte BGM Franz Schmadl ein Schreiben von RA Mathias Kapferer vor. Er hätte die Unterschiede des alten und des neuen Vertrages, wo es keine substanziellen Änderungen gegeben hatte, schriftlich aufschlüsseln sollen. RA Kapferer würde dazu einen Auftrag brauchen, stellte aber auch fest, dass man einfach beide Verträge lesen müsse. Oder man kann diese Aufgaben auch kostenpflichtig auslagern.🤭

👉Hinweis meinerseits: von den selbsternannten Freizeit-Juristen 🎓 sollte man schon erwarten können, dass sie selbst lesen können. Die jeweiligen Gesetzestexte und TGO-Paragrafen §§§ finden sie ja auch immer und zitieren diese fleißig! 🎓

⚪️Letzter Punkt war dann die von UnserZukunft beschlossene Befangenheit von BGM Franz Schmadl und GR Josef Steinlechner in der geforderten GR-Sitzung vom 20.6.2023.

In dieser Sitzung wurden von UnserZukunft die Beschlüsse gefasst, dass eine Befangenheit für BGM Franz Schmadl und GR Josef Steinlechner (lt. TGO§29 Pkt. 1c und Pkt.3) zum Rechtsstreit „Grundverkauf WAT Keilfeld“ und den damit in Verbindung stehenden Gesprächen und Verhandlungen vorliegt.
Unter TOP 5 wurde beschlossen, dass ein 3-köpfiges Gremium bestehend aus den 3 Listenführern bestimmt wird, welches die Kommunikation mit einer von Gemeinde beauftragten Rechtsanwaltskanzlei gemeinschaftlich übernimmt.

Seitens der Gemeindeaufsicht der BH Innsbruck wurde von Dr. Georg Gschnitzer zu diesen Beschlüssen folgendes mitgeteilt:

„Der Bürgermeister hat eine etwaige Befangenheit selbst wahrzunehmen.
Die Befassung eines Kollegialorganes in Zweifelsfällen – wie es etwa § 29 Abs. 3 TGO 2001 für Mitglieder eines Kollegialorganes vorsieht – scheidet hier zur Frage der Befangenheit des Bürgermeisters aus. Vor dem Hintergrund, dass der Bürgermeister in der Privatwirtschaftsverwaltung der gesetzliche Vertreter der Gemeinde nach außen ist (siehe § 55 Abs. 1 TGO 2001), und der eingangs genannten rechtlichen Erwägungen kann die Vertretungsbefugnis des Bürgermeisters mittels eines Beschlusses des Gemeinderates, wie es etwa jener des Gemeinderates der Gemeinde Wattenberg in der Sitzung vom 20.06.2023 zu Tagesordnungspunkt 3 vorsieht, nicht beschränkt werden.
Selbige Schlussfolgerung sowie Erwägungen gelten auch hinsichtlich der Beschlussfassung zu Tagesordnungspunkt 5 („3-er Gremium“).

Zusammengefasst widersprechen die unter TOP 3 und 5 in der Gemeinderatssitzung am 20.06.2023 gefassten Beschlüsse den Bestimmungen der Tiroler Gemeindeordnung 2001.
Um die Handlungsfreiheit des Bürgermeisters hinsichtlich seiner Vertretungsbefugnis nicht zum Nachteil der Gemeinde einzuschränken ist es unumgänglich, dass der Gemeinderat die Aufhebung der beiden genannten Beschlüsse vornimmt und dadurch den gesetzmäßigen Zustand herstellt.
Es ergeht daher gem. § 124 Abs 1 TGO 2001 der aufsichtsbehördliche Auftrag an den Gemeinderat der Gemeinde Wattenberg, die unter TOP 3 und 5 in der Gemeinderatssitzung am 20.06.2023 gefassten Beschlüsse aufzuheben und der Aufsichtsbehörde über die entsprechenden Beschlussfassungen des Gemeinderats zur Herstellung des gesetzmäßigen Zustands zu berichten.“

‼️Somit sind diese von UnserZukunft nicht der TGO entsprechenden Beschlüsse von Amts wegen umgehend aufzuheben‼️

Für Donnerstag, 13.7.2023 ist eine Gemeinderatssitzung mit dem aufsichtsbehördlichen Auftrag gem. § 124 Abs. 1 TGO und der Aufhebung dieser beiden Beschlüsse angesetzt.

Ob UnserZukunft diesem Auftrag nachkommen, wird man sehen…..jedenfalls hat Rudolf Schmadl bei Erhalt des Schreibens schon verkündet, „das prüfen zu wollen“. 🧐🧐 Auch die Gemeindeaufsicht wird also geprüft werden…..

(c) Irmgard Schafferer für die Bürgerliste Wattenberg

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