Sitzung30012023

Entscheidende Beschlüsse – und wieder stehen Klagen und eine Kaufrückabwicklung im Raum….

Sitzungs-BLOG. vom 30.1.2023

Nach der Gemeindeversammlung vom 13. Jänner 2023, wo sowohl die Listen Zukunft Wattenberg als auch Unser Wattenberg verkündet hatten, nicht vertragsbrüchig werden zu wollen, war das bei der wiederum alles entscheidenden Sitzung am 30. Jänner nicht mehr so klar.
Dem entscheidenden Grundsatzbeschluss wurde zwar mit 7:4 Stimmen zugestimmt (nach wie vor dagegen waren Rudolf Schmadl, Daniela Fröhlich, Andreas Mair und Markus Schafferer), die Diskussionen und Querschüsse gehen aber weiter, obwohl es keinen Ersatz oder Alternativen zum Schnitzerfeld gibt und bereits mehrere Interessenten darauf warten.
Das „Schnitzerfeld“, welches im ÖROK an Stelle für das Keilfeld für objektgeförderten Wohnbau ausgewiesen werden soll, wurde nochmals vom Raumplaner DI Friedrich Rauch umfassend vorgestellt und erläutert. Er wies noch einmal darauf hin, dass es sich noch nicht um eine Widmung handelt, sondern nur um das Festlegen des Stempels für geförderten Wohnbau zu leistbaren Bedingungen (€ 168,- pro m²) für WattenbergerInnen. Zum wieder vorgebrachten Argument von Konflikten durch den Nahbereich der Hofstelle Fasser führte DI Rauch aus: in einer ländlichen Gemeinde wie Wattenberg, welche bereits eine Streusiedlung ist, wird der Abstand zur Hofstelle Fasser über 40 m betragen. 🏘 Es gibt am Wattenberg zahlreiche Hofstellen, die wesentlich näher am Siedlungsgebiet liegen, wie beispielsweise in der Wachsiedlung (15m), Obersteinling (12m), Grub (18m), Riederhof (nur durch die Straße getrennt) oder das landwirtschaftliche Mischgebiet direkt im Keilfeld. Die Hofstelle Fasser wäre von zukünftigen Wohngebäuden mehr als 40m entfernt, also weit mehr als der von der Abteilung Raumordnung geforderte Abstand von 30m. Hier einen größeren Abstand zu fordern ist nicht nur unrealistisch, sondern würde auch alle zukünftigen Widmungen, beispielsweise für weichende Bauwerber, erheblich einschränken bzw. unmöglich machen. ❌
Oder soll hier mit zweierlei Maß gemessen werden❓
Wie DI Rauch bereits in der öffentlichen Gemeindeversammlung festgestellt hat, ist bei der ÖROK-Änderung Keilfeld W22 ein Formalfehler passiert, für den er sich bereits am 13. Jänner und auch am 30. Jänner noch einmal entschuldigt hat. Unter Tagesordnungspunkt 5 hätte dieser Schreibfehler (es war am Plan D2 anstelle von D3 eingetragen worden) mittels eines Beschlusses und einer verkürzten Auflagefrist von 2 Wochen behoben werden können. 📑

Nur leider wurde wieder einmal der Tagesordnungspunkt mit den 7 Stimmen von Zukunft und Unser Wattenberg von der Tagesordnung gestrichen und somit nicht beschlossen. Mit dem Argument, dass es sich um die Dichtezone handelt und noch einmal im Bauausschuss behandelt werden solle.

❓Warum es vom Bekanntwerden dieses Schreibfehlers am 13. Jänner bis zum 30. Jänner keine Besprechung im Bauausschuss dazu gegeben hat, konnte der zuständige Obmann Rudolf Schmadl nicht beantworten. 🤷‍♀️ Generell bedarf es für die Entscheidungsfindung mehrere Monate, auch 3 voneinander unabhängige und kostenpflichtige Rechtsgutachten bilden wohl keine Entscheidungsgrundlage.
Das Angebot von Franz Schmadl, nur den Auflagebeschluss zu fassen und erst nach Behandlung des Schreibfehlers im Ausschuss dann den Erlassungsbeschluss zu fassen, wurde abgelehnt.❌

Mag. Novak von der WAT, welcher ebenfalls anwesend war, erklärte Daniela Fröhlich, dass die Baudichte sehr wohl Bestandteil des Kaufvertrages ist und mit 0,8 angegeben wird. Auch DI Rauch führte aus, dass im Raumordnungskonzept der Gemeinde 3 Dichtezonen festgelegt sind. Deshalb sind Wohnanlagen grundsätzlich in der Dichtezone 3 zu errichten. Auch die Wohnanalage Grub liegt in der Dichtezone 3, dies wurde auch von Daniela Fröhlich und Rudolf Schmadl einstimmig mitbeschlossen.

BGM Franz Schmadl wies die 7 GemeinderätInnen darauf hin, dass durch diese Verzögerung die Erfüllung des Kaufvertrages zwischen WAT und Gemeinde Wattenberg wiederum nicht gegeben ist. Deshalb ist er erst mit einem Beharrungsbeschluss und ausdrücklicher Weisung der Gemeinderäte verpflichtet, den Tagesordnungspunkt abzusetzen. Somit wurde gem. § 52 Abs. 1 TGO 2001 dieser Beschluss gefasst, obwohl bei drei voneinander unabhängigen juristischen Gutachten, die alle auf eine eindeutig gemeindeschädigende Auswirkung und auf eventuelle Haftungen und gerichtlicher Schadenersatzforderungen an die Mitglieder des Gemeinderates hinweisen.
❗️Die Konsequenzen tragen nun diese 7 GemeinderätInnen und sind sich dessen bewusst und nehmen dies auch in Kauf❗️
Die einfache Reparatur eines lapidaren Schreibfehlers war also nicht möglich. Stattdessen nimmt man wieder Kosten für eine mögliche Rückabwicklung und Schadenersatzforderungen in Millionenhöhe in Kauf. 😔
Im Vergleich dazu hat man bei der letzten Sitzung einen geforderten Tagesordnungspunkt, die Gemeindezeitung betreffend, schnell beschlossen. Demokratisch mit 7:4, obwohl ein weitaus günstigeres Angebot vorgelegen hat. Dies wollte man NICHT mehr im zuständigen Ausschuss behandeln, da war eine schnelle Beschlussfassung vorrangig. Auch weil die Vergabe seitens der Liste Zukunft Wattenberg bereits fixiert war. ✔️
Wird hier mit zweierlei Maß gemessen?🤔
Der viel strapazierte Begriff Demokratie ist offenbar nur dann passend, wenn die Mehrheit von „den Richtigen“ gestellt wird. In der Vergangenheit waren lt. Daniela Fröhlich alle Beschlüsse „undemokratisch“. Daniela Fröhlich und Rudolf Schmadl waren zwar immer entschieden gegen den Grundverkauf im Keilfeld, haben aber gleichzeitig dafür gestimmt, die daraus erlösten Mittel für Oberflächenwasserkanal und Alten Untermölserweg zu verwenden.

Der Voranschlag für 2023 wurde auch nur mittels 👉Beharrungsbeschluss und Weisung von denselben 7 GemeinderätInnen beschlossen. Trotz nicht abgewendeter Kaufrückabwicklung und fehlender Bedeckung und aller Hinweise durch die BH vom 11.01.2023 auf Gesetzeswidrigkeit in Bezug auf § 7 VRV 2015, wurde Bürgermeister Franz Schmadl die Weisung erteilt, sämtliche Rechtskosten und Kaufrückabwicklungskosten nicht im Voranschlag aufzunehmen.
Darum gibt es laut § 105 Abs. 2 TGO keine Bedeckung. Weder für den Winterdienst noch für die Wasserversorgung Obertax und alle weiteren geplanten Projekte. 🤷‍♂️

Eine Teillöschungserklärung, wo es sich um Dienstbarkeiten auf einer gewidmeten und mittlerweile verbauten Parzelle handelt, war wegen der dringlichen Behandlung ebenso auf der Tagesordnung. Ein eigentlich logischer und normaler Vorgang. Warum sollte man auch nicht ein Weiderecht, eine Quelle die es nicht gibt und die Gewinnung von Steinen auf einer bebauten Parzelle löschen? Die Gemeinde Wattens, die hier ebenfalls dienstbarkeitsberechtigt ist, hatte damit nicht das geringste Problem. Das hatte die Bürgerliste Wattenberg auch nicht. Allerdings die Neue Demokratie sehr wohl, darum konnte nach aufwändigem und umfangreichem Schriftverkehr im Vorfeld der Sitzung an den ganzen Gemeinderat leider nur das Weiderecht gelöscht werden.
Die neue „Bürokratie“ am Wattenberg eben. 😵

Da bedarf es zur Entscheidungsfindung 11 Monate, mehrerer kostenpflichtiger Rechtsmeinungen (die zusätzlich geforderte von Univ. Prof. Franz Pegger kostete immerhin € 3.800,-) und Schreibfehler müssen in Ausschüsse. Ob und wann diese dann stattfinden, obliegt den Obmännern, die entweder vom Bürgermeister erinnert werden wollen oder wegen Überarbeitung nicht so oft zu Sitzungen einladen können.

Auch am 30. Jänner wurde wieder ein neuer Gemeinderat als Ersatz angelobt. Dieser Gelöbnistext „…uneigennützig,unparteiisch das Wohl der Gemeinde und ihrer Bewohner nach bestem Wissen und Können zu fördern“ scheint wohl nur eine Floskel zu sein, gleich wie die Zusammenarbeit mit allen Gemeinderäten und alle anderen Wahlversprechen von vor einem Jahr.
Stellt sich auch die Frage, ob so manchen Gemeindevertretern bewusst ist, dass sie eigentlich die Gemeinde vertreten sollten❓
War das im Sinne der Wähler, die ein neues Miteinander gewählt haben❓❓
Dass nun die gesamte Bevölkerung für einen leicht vermeidbaren Schaden aufkommen muss? Dass nur im Interesse von einigen wenigen mit allen Mitteln der Bau von 15 Wohnungen verhindert wird? Dass man aber mit einer Selbstverständlichkeit die Mittel aus dem Grundverkauf und die damit geschaffene Infrastruktur nutzt? 🙃
Tatsächlich wird ein Bürgermeister, der mit dem „alten“ Gemeinderat mehrheitlich € 850.000,- an Einnahmen für die Gemeinde organisiert hat, an den Pranger gestellt.
Die neue Demokratie oder neue Bürokratie provoziert eine Rückabwicklung ohne Alternativen.
Sehr schade und frustrierend. 😕