Sitzung05072023

Ein Stilles Kämmerlein, auf das Anti-Teuerungspaket wird „verzichtet“ und nicht TGO-konforme Beschlüsse…

Bei der GR-Sitzung am 5. Juli stand wiederum die „Jahresrechnung 2022“ auf der Tagesordnung. Auch beim 2. Versuch gab es keine Entlastung für die Finanzverwalterin und den Bürgermeister.❌
Vizebürgermeister Ing. Thomas Wopfner konnte es kaum erwarten, den Vorsitz zu übernehmen und die Sitzung (für diesen Tagesordnungspunkt) zu leiten. Er wollte dem Bürgermeister auch einleitende Worte und eine Erklärung verwehren und ihn sofort aus dem Sitzungssaal schicken….. Bürgermeister Franz Schmadl nahm aber trotzdem zur Jahresrechnung Stellung. Auch zur Überprüfungsausschuss-Sitzung vom 19. Juni, wo er anwesend war und sämtliche Fragen ausführlich beantwortet hatte. Für die Beschlussfassung der Jahresrechnung verließ Bürgermeister Franz Schmadl dann den Raum und Vzbgm. Wopfner „leitete“ die Sitzung. So dauerte die Beratung zu diesem Punkt ganze 45 Minuten, in denen chaotisch durcheinandergeredet und gestritten🗣🗣 wurde. Die ganze Jahresrechnung spießt sich an einer nicht beschlossenen Überschreitung von rd. € 16.900,- 💶
Dem Ü – Ausschuss wurde mehrmals angeboten, DI Schwaighofer und Mag. Kapferer einzuladen und zu den Rechnungen zu befragen. Das wurde nicht angenommen, die schriftlichen Aufstellungen und Mitteilungen seien „zu wenig“ und es wurden Paragrafen §§§ und Gesetze zitiert. Eigentlich Formalfehler in der Rechnungslegung, in einer Rechnung.
Überschreitungen entstehen immer vor einem Beschluss, diese sind auch beim Wasserprojekt Obertax entstanden. Auch hier wird sich der Ü – Ausschuss befassen müssen. Überschreitungen werden auch in Zukunft so entstehen, dass sie im Nachhinein zu beschließen sind. Im Normalfall (in anderen Gemeinden) werden die Überschreitungen abgesegnet, wenn sie kein negatives Ergebnis verursachen. ✅ Beim Rechnungsabschluss der Gemeinde Wattenberg beträgt der Überschuss oder auch Geldfluss genannt € 365.260,- Dieser setzt sich aus Minderausgaben von € 145.732,- und aus Mehreinnahmen von € 219.528,- zusammen. In diesen € 365.260 wären alle Überschreitungen abgedeckt und verursachen kein negatives Ergebnis, bei einem Verschuldungsgrad von 13,8 % 📉. Eine Überschreitung von € 16.900,- für eine längst erbrachte Leistung (Planung und Projektmanagement beim KiVZ und Feuerwehrhaus) ist Stein des Anstoßes. Wie zu erwarten war, stimmten die GemeinderätInnen von Zukunft Wattenberg und Unser Wattenberg wieder GEGEN❌ die Jahresrechnung 2022. UnserZukunft mit vereinter Überzeugung dagegen. 🙅 🙅‍♂️
Die Folge daraus: die Finanzverwalterin kann nicht um die Mittel für das Anti – Teuerungspaket ansuchen. Dies kann aber nur bei positivem Abschluss der Jahresrechnung bis Ende Juli beantragt werden. 🤷‍♀️
Das wären immerhin Geldmittel, die beispielsweise für Asphaltierungsarbeiten 🚧 eingesetzt werden hätten können. Wenn sie denn irgendwann in dem zuständigen Ausschuss landen und behandelt werden würden.😵

Schade. 😥 UnserZukunft verzichtet bewusst auf Geldmittel….

🤫Das „Stille Kämmerlein“🤫
UnserZukunft hatten Ende Juni einen Termin im Büro des Landeshauptmannes mit einem Vertreter der Landesregierung, der Bezirkshauptmannschaft und der Gemeindeaufsicht vereinbart. Der Bürgermeister oder Gemeinderäte der Bürgerliste waren ausdrücklich NICHT eingeladen, nur UnserZukunft. Sie sind vollzählig, alle sieben, zu diesem Vormittags-Termin nach Innsbruck gefahren.
Auf Nachfrage des Bürgermeisters, was es denn darüber nun zu berichten gäbe, waren UnserZukunft auf einmal sehr wortkarg und zugeknöpft. 🙄 Vzbgm. Thomas Wopfner redete irgendetwas von „Fehler des alten Gemeinderates“ und dass es seitens des Landes Tirols keine Interventionen oder dgl. geben werde. ✖️
Man weiß natürlich nicht, was im „Stillen Kämmerlein“ abgesprochen wurde – BGM Franz Schmadl fragte aber nach Zielen 🏁von UnserZukunft: was ist das Ziel dieses Rechtsstreits? Was sind die Ziele von UnserZukunft für die Gemeinde Wattenberg????? Was bringen diese Ziele der Gemeinde Wattenberg und vor allem: was kosten sie??? 💶💰

Schlüssige Antworten 🤷‍♀️ kamen dazu keine, der „alte Gemeinderat“ sei an allem Schuld, GRin Fröhlich behauptete wiederum, der Vertrag werde ja erfüllt und überhaupt sei alles nur Getöse des Bürgermeisters und was das alles soll…🙇‍♀️🤦‍♂️

BGM Franz Schmadl stellte dazu fest, dass am 17. März 2022 alle erforderlichen Beschlüsse im alten Gemeinderat gefasst waren. Er formulierte aufgrund der Undurchsichtigkeit von UnserZukunft seine bzw. die Ziele der Bürgerliste 🟣noch einmal ganz klar:
🏁Weil ein gemeinnütziger Wohnbau im Keilfeld für die Gemeinde mit Kosten von mindestens € 200.000,- zu teuer war, war unser Ziel, das Grundstück im Keilfeld zu einem bestmöglichen Preis zu veräußern. 🏁 Ein weiteres Ziel war und ist, einen für die Gemeinde viel günstigeren sozialen Wohnbau, z.Bsp. im Schnitzerfeld, zu ermöglichen. Für diese Ziele stehen wir politisch gerade und sind der Meinung, dass dadurch die Gemeinde einen Vorteil hat. Die durch den Kauferlös geschaffene Infrastruktur wie der Oberflächenwasserkanal Keilfeld, Straßenausbau Keilfeld, Wertstoffsammelstelle, Alter Untermölserwg, Wasserversorgung Feuerwehrhaus und finanzielle Absicherung der Gemeinde, waren notwendig und wichtig. ☑️ Und mit einer Doppelhausbebauung im Schnitzerfeld wäre ein sozialer Wohnbau gut zu bewerkstelligen und leistbar. Das war und ist das Bestreben und das politisches Ziel der Bürgerliste🟣.

😔Leider sind durch die Ziele von UnserZukunft keine Vorteile für die Gemeinde zu erwarten. Die Vorteile begrenzen sich auf einige wenige Privatpersonen wie den Vbgm. Ing. Thomas Wopfner. 😕

Da es in der GR-Sitzung am 1. Juni von UnserZukunft keine Zustimmung zum Kauf – und Tauschvertrag – Feuerwehrhaus gegeben hatte, legte BGM Franz Schmadl ein Schreiben von RA Mathias Kapferer vor. Er hätte die Unterschiede des alten und des neuen Vertrages, wo es keine substanziellen Änderungen gegeben hatte, schriftlich aufschlüsseln sollen. RA Kapferer würde dazu einen Auftrag brauchen, stellte aber auch fest, dass man einfach beide Verträge lesen müsse. Oder man kann diese Aufgaben auch kostenpflichtig auslagern.🤭

👉Hinweis meinerseits: von den selbsternannten Freizeit-Juristen 🎓 sollte man schon erwarten können, dass sie selbst lesen können. Die jeweiligen Gesetzestexte und TGO-Paragrafen §§§ finden sie ja auch immer und zitieren diese fleißig! 🎓

⚪️Letzter Punkt war dann die von UnserZukunft beschlossene Befangenheit von BGM Franz Schmadl und GR Josef Steinlechner in der geforderten GR-Sitzung vom 20.6.2023.

In dieser Sitzung wurden von UnserZukunft die Beschlüsse gefasst, dass eine Befangenheit für BGM Franz Schmadl und GR Josef Steinlechner (lt. TGO§29 Pkt. 1c und Pkt.3) zum Rechtsstreit „Grundverkauf WAT Keilfeld“ und den damit in Verbindung stehenden Gesprächen und Verhandlungen vorliegt.
Unter TOP 5 wurde beschlossen, dass ein 3-köpfiges Gremium bestehend aus den 3 Listenführern bestimmt wird, welches die Kommunikation mit einer von Gemeinde beauftragten Rechtsanwaltskanzlei gemeinschaftlich übernimmt.

Seitens der Gemeindeaufsicht der BH Innsbruck wurde von Dr. Georg Gschnitzer zu diesen Beschlüssen folgendes mitgeteilt:

„Der Bürgermeister hat eine etwaige Befangenheit selbst wahrzunehmen.
Die Befassung eines Kollegialorganes in Zweifelsfällen – wie es etwa § 29 Abs. 3 TGO 2001 für Mitglieder eines Kollegialorganes vorsieht – scheidet hier zur Frage der Befangenheit des Bürgermeisters aus. Vor dem Hintergrund, dass der Bürgermeister in der Privatwirtschaftsverwaltung der gesetzliche Vertreter der Gemeinde nach außen ist (siehe § 55 Abs. 1 TGO 2001), und der eingangs genannten rechtlichen Erwägungen kann die Vertretungsbefugnis des Bürgermeisters mittels eines Beschlusses des Gemeinderates, wie es etwa jener des Gemeinderates der Gemeinde Wattenberg in der Sitzung vom 20.06.2023 zu Tagesordnungspunkt 3 vorsieht, nicht beschränkt werden.
Selbige Schlussfolgerung sowie Erwägungen gelten auch hinsichtlich der Beschlussfassung zu Tagesordnungspunkt 5 („3-er Gremium“).

Zusammengefasst widersprechen die unter TOP 3 und 5 in der Gemeinderatssitzung am 20.06.2023 gefassten Beschlüsse den Bestimmungen der Tiroler Gemeindeordnung 2001.
Um die Handlungsfreiheit des Bürgermeisters hinsichtlich seiner Vertretungsbefugnis nicht zum Nachteil der Gemeinde einzuschränken ist es unumgänglich, dass der Gemeinderat die Aufhebung der beiden genannten Beschlüsse vornimmt und dadurch den gesetzmäßigen Zustand herstellt.
Es ergeht daher gem. § 124 Abs 1 TGO 2001 der aufsichtsbehördliche Auftrag an den Gemeinderat der Gemeinde Wattenberg, die unter TOP 3 und 5 in der Gemeinderatssitzung am 20.06.2023 gefassten Beschlüsse aufzuheben und der Aufsichtsbehörde über die entsprechenden Beschlussfassungen des Gemeinderats zur Herstellung des gesetzmäßigen Zustands zu berichten.“

‼️Somit sind diese von UnserZukunft nicht der TGO entsprechenden Beschlüsse von Amts wegen umgehend aufzuheben‼️

Für Donnerstag, 13.7.2023 ist eine Gemeinderatssitzung mit dem aufsichtsbehördlichen Auftrag gem. § 124 Abs. 1 TGO und der Aufhebung dieser beiden Beschlüsse angesetzt.

Ob UnserZukunft diesem Auftrag nachkommen, wird man sehen…..jedenfalls hat Rudolf Schmadl bei Erhalt des Schreibens schon verkündet, „das prüfen zu wollen“. 🧐🧐 Auch die Gemeindeaufsicht wird also geprüft werden…..

(c) Irmgard Schafferer für die Bürgerliste Wattenberg

Sitzung11042023

Jahresrechnung zwar richtig gerechnet, Entlastung trotzdem verweigert ❌

Die Zusammenfassung von knapp 3 Stunden Gemeinderatssitzung – im Vergleich zu mancher Stellungnahme eher kurz:
die Listen Zukunft Wattenberg und Unser Wattenberg mit den sieben Gemeinderäten werden als „Unser Zukunft“ bezeichnet, weil sie meinungs- und entscheidungskonform agieren.
Wer die Jahresrechnungen der vergangenen Jahre noch in Erinnerung hat, dem ist auch bekannt, dass es von „Unser Wattenberg“ noch nie eine Entlastung des Bürgermeisters gegeben hat – obwohl die Jahresrechnung natürlich korrekt und rechnerisch richtig durchgeführt und vorgetragen wurde. ✅ So war es auch dieses Mal.
Bürgermeister Franz Schmadl erklärte sämtliche Gruppen, welche Kosten wo und wie entstanden sind und mit welchen Mitteln diese beglichen wurden. Einige Zahlen und Daten: 📊
Die Gemeinde Wattenberg hat im Rechnungsjahr 2022 um € 219.528,- mehr eingenommen als mit € 2.083.100,- im Finanzierungshaushalt veranschlagt war.
Gleichzeitig hat die Gemeinde Wattenberg um € 145.732,- weniger ausgegeben als mit € 2.255.600,- im Finanzierungshaushalt veranschlagt war.
Somit gibt es in der operativen Gebarung mit Mehreinnahmen von € 219.528,- plus Minderausgaben von € 145.732,- einen Geldfluss von gesamt € 365.260,-
Im Nachweis über Finanzschulden sind folgende Finanzschulden abgebildet:

Darlehen/Kredit Laufzeit Aushaftung per 31.12.2022 in €
Kommunalkredit Abwasserbeseitigung 01.01.1988 – 30.09.2028 € 84.217,-
Schulhausumbau 01.01.2018 – 31.03.2034 € 495.011,-
Wohnungskauf 01.03.2021 – 01.03.2056 € 208.178,-
Zwischenfinanzierung Infrastruktur 01.10.2021 – 31.12.2024 € 182.292,-

Die Rücklagen waren per 31.12.2022 mit exakt € 75.024,- vorhanden und befinden sich auf dem Sparbuch.
Der durchschnittliche Bruttoüberschuss der letzten 5 Jahre, mit eingerechnetem Sicherheitsfaktor, beträgt € 259.801,-
Bei einem laufenden Schuldendienst von € 70.846,- und einem Nettoüberschuss von € 442.146,- errechnet sich für das Rechnungsjahr 2022 ein Verschuldungsgrad von 13,81 % 📉
Die Jahresrechnung von 2022 weist mit diesen Zahlen ein sehr positives Ergebnis auf. Mit einem Verschuldungsgrad von 13,81 % zählt die Gemeinde Wattenberg (noch) zu den gering verschuldeten Gemeinden. 💶

Sollte die Gemeinde Wattenberg wirklich in ein gerichtliches Verfahren mit der WAT Immobilien GmbH hineingezogen werden, was sich derzeit leider abzeichnet, dann steuert die Gemeinde Wattenberg in den nächsten Jahren auf Jahresrechnungen und Budgets zu, die weit entfernt von einer zumutbaren Finanzlage sind. 📈 Derzeit ist absolut kein politischer Wille sichtbar, der dies verhindern könnte.😔
Obwohl die Finanzverwalterin von „Unser Zukunft“ mehrmals für ihre gewissenhafte und korrekte Arbeit gelobt wurde, blieb ihr dann gemeinsam mit dem Bürgermeister die Entlastung zur Jahresrechnung 2022 verwehrt (mit 7:4 Stimmen). ❌❌ Vizebürgermeister Thomas Wopfner, der diesen Tagesordnungspunkt leitete, forderte weitere Stellungnahmen des Bürgermeisters zu Überschreitungen und penibel genaue Aufstellungen zu Rechtsanwaltskosten, die Wertstoffsammelstelle betreffend. 📄
Bürgermeister Franz Schmadl hatte die beanstandeten Überschreitungen, welche mit o. a. Finanzmitteln übrigens mehr als bedeckt wären, bereits im Rahmen der Quartalsprüfungen des Überprüfungsausschusses schriftlich erklärt. Die Stellungnahme umfasst 7 DIN-A4 Seiten. Die Frage des Bürgermeisters, ob sich diese Stellungnahme überhaupt jemand angesehen habe, konnte nur Rudolf Schmadl mit JA beantworten – ihm fehlen aber noch immer Informationen. ❓ Der Rest der Gemeinderäte, die eine Entlastung des Bürgermeisters verweigert hatten, fanden es nicht der Mühe wert, die längst vorhandene Stellungnahme zu den Überschreitungen durchzulesen.

„Unser Zukunft“ fordert mehr Informationen, Stellungnahmen, Listen, Aufschlüsselungen von Rechnungen. Schaut eher nach einer Beschäftigungstherapie 🤯 für den Bürgermeister aus, allerdings mit wenig Aussicht auf Erfolg oder Genehmigung.
Nach zitieren von mehreren §§§§ aus der TGO wird wohl auch dieses Thema wieder die Gemeindeaufsicht beschäftigen.🙄
Wenigstens wurde eine Anpassung der Kindergarten- und Kinderkrippengebührenordnung ab 1. 9. 2023 einstimmig beschlossen. Seit die beiden Gemeinderäte von „Unser Wattenberg“ jetzt „Unser Zukunft“ sind, war dies übrigens die erste Zustimmung zur Kinderkrippe!! 👏
Die Leerstandabgabenverordnung wurde ebenso einstimmig beschlossen und tritt mit 1. Jänner 2024 in Kraft.
Auch eine ÖROK-Änderung war wieder Thema, diesmal S 23 – Schmadl. Die Widmung wurde noch von DI Simon Unterberger vorbereitet und bereits am 20.10.2021 ❗️ beschlossen. Nach läääääängeren Beratungen im Bauausschuss wurde nun nach einholen von zwei Stellungnahmen der Abteilung Agrarwirtschaft und ausführlichen Prüfungen durch Bauausschussobmann Rudolf Schmadl, die von DI Friedrich Rauch vorbereitete ÖROK-Änderung beschlossen. Übrigens in der ursprünglichen Form von 2021, nach Beschäftigen von mehreren Gutachtern und viel Zeit, allerdings ohne Verlangen eines Planes (was ja bei TGO-Punkt 9 von der Sitzung vom 7.3.2023 ein Ausschluss-Kriterium war). Gut Ding braucht Weile, und offenbar nicht immer einen Plan. 🤨 Anderer Antragsteller. Wie viele Stellungnahmen werden in der Auflagefrist wohl da wieder eintrudeln❓

Zur Sommerbetreuung, welche als Tagesordnungspunkt von „Unser Zukunft“ gefordert wurde:
Bürgermeister Franz Schmadl hat für 2023 bereits alles organisiert und einen Anmeldebogen für die Sommerbetreuung über 4 Wochen vom 24.07. bis zum 18.08.2023 von Mo – Do von 7.00 bis 14.00 Uhr und am Fr von 7.00 – 13.00 Uhr verteilt. Ohne auch nur einen Ansatz eines Konzeptes zu haben, mit dem Ergebnis einer Bedarfserhebung dann einen Beschluss zu fordern, der den Bürgermeister zur Organisation der Sommerbetreuung zwingt, ist wohl die neue Art der Ausschuss-Arbeit. Arbeit für den Bürgermeister, auf 7-fachen Befehl. ✍️ Franz Schmadl hatte den Eltern im Vorfeld immer versprochen, die 4 Wochen vom vergangenen Sommer wieder anbieten zu können. Alles darüber hinaus wollte eigentlich Andreas Mair im bzw. mit dem Kulturausschuss ausarbeiten. Geworden ist es dann eine Excel-Tabelle und ausgedruckte Förderrichtlinien. 🤷‍♂️
Jedenfalls wird sich der Bürgermeister für das nächste Jahr selbst um eine Erweiterung des Angebotes von mehr als 4 Wochen bemühen und dies rechtzeitig bekanntmachen (und nicht erst im April anfangen…. 🤦‍♂️).
Andreas Mair war verärgert 😡 über ein Mail, in welchem „fordern, fordern…“ zu lesen war. 👉Mein persönlicher Kommentar: niemand fordert von den neuen Gemeinderäten etwas, das nicht vom vorherigen Gemeinderat erwartet und natürlich auch umgesetzt wurde, nämlich: arbeiten. Konzepte ausarbeiten. Zumindest 6 Gemeinderäte haben das in der Vergangenheit getan und das war selbstverständlich. Es gab ja auch Ergebnisse vorzuweisen! Also: vom Ankündigen und Reden in das TUN wechseln!🔜 ☑️

Thema Gemeindeblatt NEU, ein weiterer von „Unser Zukunft“ geforderter Tagesordnungspunkt: 🗞
es wurde endlich ein 2-Personen-Team namentlich genannt und mit 6:4 Stimmen per erzwungenem Tagesordnungspunkt beschlossen. Zudem seitenweise Auflagen und Forderungen, die der Bürgermeister bereitzustellen und umzusetzen hätte. ✍️
Franz Schmadl machte klar, dass er unter diesen Umständen keine Redaktions-Verantwortung übernehmen wird und das Gemeindeblatt in der Vergangenheit sehr gute Arbeit geleistet hat. Es war auch nicht von Mitgliedern einer Gemeinderatsliste besetzt. Es könnte sich ein Redaktionsteam auch ohne erzwungenen Beschluss und ohne der aktuell geforderten Abgeltung wieder zusammenfinden oder das Gemeindeblatt könnte im Gemeindeamt entstehen, evtl. wird es auch mit Sponsoren realisiert. Zudem wurde ein Angebot, das um mehr als die Hälfte günstiger war, nicht einmal geprüft❗️ Ein Redaktionsteam, das einfach Kosten 🤑 festlegt und Alternativangebote ignoriert, wird vom Bürgermeister sicher nicht unterstützt.🚫

Unter Allfälliges ging Bürgermeister Franz Schmadl auf einen Postwurf der Liste „Zukunft Wattenberg“ ein, wo von einer negativen Beurteilung seitens der Aufsichtsbehörde, das Schnitzerfeld betreffend, die Rede war. Fakt ist: die Aufsichtsbehörde konnte das Schnitzerfeld noch gar nicht beurteilen. Durch die Nichtabweisung der Stellungnahmen hatte die Aufsichtsbehörde noch gar nicht die Möglichkeit, ein aufsichtsbehördliches Verfahren einzuleiten. Wie kann sie dann das Schnitzerfeld negativ beurteilen? In welcher Stellungnahme hat die Aufsichtsbehörde Bedenken zur Nähe des landwirtschaftlichen Betriebes geäußert? In welcher Stellungnahme hat sie sich zu den Auswirkungen der Infrastruktur und zur Bodenversiegelung geäußert? Es gibt keine dahingehende Stellungnahme der Aufsichtsbehörde‼️
Was wird über die Köpfe der Bürger hinweg entschieden? Wurden die Bürger zum Siedlungserweiterungsgebiet im Bereich Kratzer gefragt❓
Wo sucht „Unser Zukunft“ die offene Diskussion? In abgesagten Sitzungen? In der Nichtteilnahme an einer Aussprache mit Rechtsanwalt Dr. Pegger?
Warum wird bei manchen vor der Änderung des Raumordnungskonzeptes ein Plan verlangt wird und bei anderen wieder nicht?
Wie wird mit Prüfungen durch Sachverständige umgegangen? Rechtsanwälte werden kritisiert und dem Raumplaner wird mitgeteilt was er schreiben und was er löschen soll⁉️
Völlig entgegen jedem raumordnungsfachlichen Ansatz wird eine Wohnanlage statt in der Dichtezone 3 in die Dichtezone 2 versetzt. Wie kann man da noch von einer genauen Prüfung der Hintergründe reden❓
Wo werden Informationen mit allen Gemeinderäten geteilt? In den Konferenzen mit einem Rechtsanwalt wo bewusst nur ein bestimmter Teil des Gemeinderates teilnimmt und der andere Teil gar nichts davon weiß? 🤔 Lt. Bürgermeister Franz Schmadl gibt es noch viel Erklärungsbedarf und die Zusammenarbeit lässt sehr zu wünschen übrig!

Eine von 29 Gemeindebürgern unterschriebene Aufsichtsbeschwerde, welche an die Gemeindeaufsicht übermittelt und geprüft wurde, wurde als offener Brief verlesen und den betroffenen Gemeinderäten von „Unser Zukunft“ übermittelt. Rudolf Schmadl fühlt sich von vornherein nicht bemüßigt, zu antworten…..Daniela Fröhlich bezeichnete den Brief, den Artikel in der April-Ausgabe der R19 sowie den BLOG. als Propaganda….🤐
Zumindest ein paar Antworten auf die im offenen Brief formulierten Fragen wären schon interessant. Oder: keine Antwort ist auch eine Antwort……..
Der offenen Brief zum Nachlesen:

(c) Irmgard Schafferer für die Bürgerliste Wattenberg