Klage

Rechtsstreit §§§ mit Ankündigung durch die Macht der Mehrheit

Die aktuelle Information des Bürgermeisters Franz Schmadl (siehe Datei am Ende des BLOGs) bezieht sich auf die am 23. Mai 2023 eingetroffene Klage des Landesgerichts Innsbruck mit einem bedingten Zahlungsbefehl in der Höhe von € 36.200,- und einer Ankündigung einer Rückabwicklung des Kaufvertrages.
Nun befindet sich die Gemeinde Wattenberg in einer gerichtlichen Auseinandersetzung ⚖️ mit der WAT Immobilien GmbH. Die Gemeinde ist jetzt verpflichtet einen Rechtsanwalt zu beauftragen. Zusätzlich zu diesen Kosten werden bei einer Kaufrückabwicklung dann bis zu € 1,7 Mio. (ohne Rechtskosten) aufzubringen sein.
Vor diesem Rechtsstreit haben nicht nur Bürgermeister Franz Schmadl sondern auch drei voneinander unabhängige Rechtsanwälte, Gutachter, die Gemeindeabteilung des Landes Tirol und die Bezirkshauptmannschaft gewarnt. 😟
Von der Mehrheit des Gemeinderates wurden sie aber ignoriert. Genauso wie alle anderen Appelle oder Gutachten. ❌
Auf offene Briefe oder Fragen erhalten die Gemeindebürger keine Antworten. 🤷‍♂️
Über allem steht das freie Mandat. Es wird aber in diesem Fall nicht zum Wohl der Gemeinde verwendet. Das müssen wir so zu Kenntnis nehmen und akzeptieren. ☹️ Obwohl vielen von uns das Verständnis für einen absolut unnötigen und teuren Rechtsstreit fehlt.
Jetzt entscheiden die sieben GemeinderätInnen von „UnserZukunft“. Sie wissen es besser. Besser als Anwälte, als Gutachter, als Sachverständige. Den Schaden haben dann die Bürger zu tragen, alle Gemeindebürger.
Sieben selbsternannte Freizeit-Juristen lassen es darauf ankommen, ohne Rücksicht auf die Folgen. Der Schaden wäre noch zu begrenzen – ob der Wille dazu vorhanden ist, wird sich bei der nächsten Gemeinderatssitzung am 1. Juni zeigen. „Unser Zukunft“ (Vbgm Ing. Thomas Wopfner, GV David Steinlechner, DI Patricia Erler, Andreas Mair, Dominik Mair, Rudolf Schmadl und Daniela Fröhlich) bestimmen den Weg. Sie tragen die Verantwortung. Und sie werden es erklären und begründen müssen. 👨‍⚖️
Mit einem Verschuldungsgrad von 13,8 % gehörte Wattenberg bis 2022 zu den gering verschuldeten Gemeinden Tirols.
In der vorigen Gemeinderatsperiode gab es auch eine Mehrheit – diese Mehrheit hat mehrere Großprojekte realisiert, die Infrastruktur ausgebaut und verbessert. 🚧
Und es wurde ein Grundstück im Keilfeld verkauft. Zu einem Preis, der noch nie für ein Grundstück am Wattenberg gezahlt wurde. 💶 Mit dem Erlös wurde wiederum in die Infrastruktur im Keilfeld investiert und die Wertstoffsammelstelle gebaut. Und der „Alte Untermölserweg“ fertiggestellt – dafür haben auch Rudolf Schmadl und Daniela Fröhlich von „Unser Wattenberg“ abgestimmt.
Die „neue Demokratie“ könnte jetzt mit ihrer Mehrheit natürlich auch vieles leisten und realisieren…..wäre aber mit Arbeit verbunden. So konzentrieren sich „Unser Zukunft“ lieber darauf, gemeinsam gegen den Bürgermeister zu agieren und einen teuren Rechtsstreit zu provozieren. Sehr schade. 😪
Nach 15 Monaten bleibt nach zahllosen Besprechungen, Sitzungen und Terminen die Erkenntnis, dass weder Ämter noch Behörden oder Rechtsanwälte mit ihren Argumenten etwas bewirken konnten. Für einen absichtlich und wissentlich herbeigeführten Rechtsstreit kann und wird es vom Land Tirol weder GAF-Mittel noch sonstige finanzielle Zuwendungen geben❗️
Wie also dieser Rechtsstreit finanziert werden soll, ist genauso offen wie viele andere Fragen. Alle vom Bürgermeister für einen Rechtsstreit vorgesehenen Mittel wurden von „UnserZukunft“ per Beharrungsbeschluss aus dem Budget entfernt – und nun verpflichten sie die Gemeinde, diesen Rechtsstreit zu führen❓
Vielleicht bekommen ja andere Gemeindebürger Antworten auf ihre Fragen – der offene Brief vom 11. April ist noch immer „offen“.

Die Hoffnung stirbt zuletzt 🙏 passt in vielerlei Hinsicht zum Thema…

Download pdf-Datei: Information des Bürgermeisters Franz Schmadl zum Gerichtsverfahren WAT Immobilien GmbH

(c) Irmgard Schafferer für die Bürgerliste Wattenberg

Sitzung30012023

Entscheidende Beschlüsse – und wieder stehen Klagen und eine Kaufrückabwicklung im Raum….

Sitzungs-BLOG. vom 30.1.2023

Nach der Gemeindeversammlung vom 13. Jänner 2023, wo sowohl die Listen Zukunft Wattenberg als auch Unser Wattenberg verkündet hatten, nicht vertragsbrüchig werden zu wollen, war das bei der wiederum alles entscheidenden Sitzung am 30. Jänner nicht mehr so klar.
Dem entscheidenden Grundsatzbeschluss wurde zwar mit 7:4 Stimmen zugestimmt (nach wie vor dagegen waren Rudolf Schmadl, Daniela Fröhlich, Andreas Mair und Markus Schafferer), die Diskussionen und Querschüsse gehen aber weiter, obwohl es keinen Ersatz oder Alternativen zum Schnitzerfeld gibt und bereits mehrere Interessenten darauf warten.
Das „Schnitzerfeld“, welches im ÖROK an Stelle für das Keilfeld für objektgeförderten Wohnbau ausgewiesen werden soll, wurde nochmals vom Raumplaner DI Friedrich Rauch umfassend vorgestellt und erläutert. Er wies noch einmal darauf hin, dass es sich noch nicht um eine Widmung handelt, sondern nur um das Festlegen des Stempels für geförderten Wohnbau zu leistbaren Bedingungen (€ 168,- pro m²) für WattenbergerInnen. Zum wieder vorgebrachten Argument von Konflikten durch den Nahbereich der Hofstelle Fasser führte DI Rauch aus: in einer ländlichen Gemeinde wie Wattenberg, welche bereits eine Streusiedlung ist, wird der Abstand zur Hofstelle Fasser über 40 m betragen. 🏘 Es gibt am Wattenberg zahlreiche Hofstellen, die wesentlich näher am Siedlungsgebiet liegen, wie beispielsweise in der Wachsiedlung (15m), Obersteinling (12m), Grub (18m), Riederhof (nur durch die Straße getrennt) oder das landwirtschaftliche Mischgebiet direkt im Keilfeld. Die Hofstelle Fasser wäre von zukünftigen Wohngebäuden mehr als 40m entfernt, also weit mehr als der von der Abteilung Raumordnung geforderte Abstand von 30m. Hier einen größeren Abstand zu fordern ist nicht nur unrealistisch, sondern würde auch alle zukünftigen Widmungen, beispielsweise für weichende Bauwerber, erheblich einschränken bzw. unmöglich machen. ❌
Oder soll hier mit zweierlei Maß gemessen werden❓
Wie DI Rauch bereits in der öffentlichen Gemeindeversammlung festgestellt hat, ist bei der ÖROK-Änderung Keilfeld W22 ein Formalfehler passiert, für den er sich bereits am 13. Jänner und auch am 30. Jänner noch einmal entschuldigt hat. Unter Tagesordnungspunkt 5 hätte dieser Schreibfehler (es war am Plan D2 anstelle von D3 eingetragen worden) mittels eines Beschlusses und einer verkürzten Auflagefrist von 2 Wochen behoben werden können. 📑

Nur leider wurde wieder einmal der Tagesordnungspunkt mit den 7 Stimmen von Zukunft und Unser Wattenberg von der Tagesordnung gestrichen und somit nicht beschlossen. Mit dem Argument, dass es sich um die Dichtezone handelt und noch einmal im Bauausschuss behandelt werden solle.

❓Warum es vom Bekanntwerden dieses Schreibfehlers am 13. Jänner bis zum 30. Jänner keine Besprechung im Bauausschuss dazu gegeben hat, konnte der zuständige Obmann Rudolf Schmadl nicht beantworten. 🤷‍♀️ Generell bedarf es für die Entscheidungsfindung mehrere Monate, auch 3 voneinander unabhängige und kostenpflichtige Rechtsgutachten bilden wohl keine Entscheidungsgrundlage.
Das Angebot von Franz Schmadl, nur den Auflagebeschluss zu fassen und erst nach Behandlung des Schreibfehlers im Ausschuss dann den Erlassungsbeschluss zu fassen, wurde abgelehnt.❌

Mag. Novak von der WAT, welcher ebenfalls anwesend war, erklärte Daniela Fröhlich, dass die Baudichte sehr wohl Bestandteil des Kaufvertrages ist und mit 0,8 angegeben wird. Auch DI Rauch führte aus, dass im Raumordnungskonzept der Gemeinde 3 Dichtezonen festgelegt sind. Deshalb sind Wohnanlagen grundsätzlich in der Dichtezone 3 zu errichten. Auch die Wohnanalage Grub liegt in der Dichtezone 3, dies wurde auch von Daniela Fröhlich und Rudolf Schmadl einstimmig mitbeschlossen.

BGM Franz Schmadl wies die 7 GemeinderätInnen darauf hin, dass durch diese Verzögerung die Erfüllung des Kaufvertrages zwischen WAT und Gemeinde Wattenberg wiederum nicht gegeben ist. Deshalb ist er erst mit einem Beharrungsbeschluss und ausdrücklicher Weisung der Gemeinderäte verpflichtet, den Tagesordnungspunkt abzusetzen. Somit wurde gem. § 52 Abs. 1 TGO 2001 dieser Beschluss gefasst, obwohl bei drei voneinander unabhängigen juristischen Gutachten, die alle auf eine eindeutig gemeindeschädigende Auswirkung und auf eventuelle Haftungen und gerichtlicher Schadenersatzforderungen an die Mitglieder des Gemeinderates hinweisen.
❗️Die Konsequenzen tragen nun diese 7 GemeinderätInnen und sind sich dessen bewusst und nehmen dies auch in Kauf❗️
Die einfache Reparatur eines lapidaren Schreibfehlers war also nicht möglich. Stattdessen nimmt man wieder Kosten für eine mögliche Rückabwicklung und Schadenersatzforderungen in Millionenhöhe in Kauf. 😔
Im Vergleich dazu hat man bei der letzten Sitzung einen geforderten Tagesordnungspunkt, die Gemeindezeitung betreffend, schnell beschlossen. Demokratisch mit 7:4, obwohl ein weitaus günstigeres Angebot vorgelegen hat. Dies wollte man NICHT mehr im zuständigen Ausschuss behandeln, da war eine schnelle Beschlussfassung vorrangig. Auch weil die Vergabe seitens der Liste Zukunft Wattenberg bereits fixiert war. ✔️
Wird hier mit zweierlei Maß gemessen?🤔
Der viel strapazierte Begriff Demokratie ist offenbar nur dann passend, wenn die Mehrheit von „den Richtigen“ gestellt wird. In der Vergangenheit waren lt. Daniela Fröhlich alle Beschlüsse „undemokratisch“. Daniela Fröhlich und Rudolf Schmadl waren zwar immer entschieden gegen den Grundverkauf im Keilfeld, haben aber gleichzeitig dafür gestimmt, die daraus erlösten Mittel für Oberflächenwasserkanal und Alten Untermölserweg zu verwenden.

Der Voranschlag für 2023 wurde auch nur mittels 👉Beharrungsbeschluss und Weisung von denselben 7 GemeinderätInnen beschlossen. Trotz nicht abgewendeter Kaufrückabwicklung und fehlender Bedeckung und aller Hinweise durch die BH vom 11.01.2023 auf Gesetzeswidrigkeit in Bezug auf § 7 VRV 2015, wurde Bürgermeister Franz Schmadl die Weisung erteilt, sämtliche Rechtskosten und Kaufrückabwicklungskosten nicht im Voranschlag aufzunehmen.
Darum gibt es laut § 105 Abs. 2 TGO keine Bedeckung. Weder für den Winterdienst noch für die Wasserversorgung Obertax und alle weiteren geplanten Projekte. 🤷‍♂️

Eine Teillöschungserklärung, wo es sich um Dienstbarkeiten auf einer gewidmeten und mittlerweile verbauten Parzelle handelt, war wegen der dringlichen Behandlung ebenso auf der Tagesordnung. Ein eigentlich logischer und normaler Vorgang. Warum sollte man auch nicht ein Weiderecht, eine Quelle die es nicht gibt und die Gewinnung von Steinen auf einer bebauten Parzelle löschen? Die Gemeinde Wattens, die hier ebenfalls dienstbarkeitsberechtigt ist, hatte damit nicht das geringste Problem. Das hatte die Bürgerliste Wattenberg auch nicht. Allerdings die Neue Demokratie sehr wohl, darum konnte nach aufwändigem und umfangreichem Schriftverkehr im Vorfeld der Sitzung an den ganzen Gemeinderat leider nur das Weiderecht gelöscht werden.
Die neue „Bürokratie“ am Wattenberg eben. 😵

Da bedarf es zur Entscheidungsfindung 11 Monate, mehrerer kostenpflichtiger Rechtsmeinungen (die zusätzlich geforderte von Univ. Prof. Franz Pegger kostete immerhin € 3.800,-) und Schreibfehler müssen in Ausschüsse. Ob und wann diese dann stattfinden, obliegt den Obmännern, die entweder vom Bürgermeister erinnert werden wollen oder wegen Überarbeitung nicht so oft zu Sitzungen einladen können.

Auch am 30. Jänner wurde wieder ein neuer Gemeinderat als Ersatz angelobt. Dieser Gelöbnistext „…uneigennützig,unparteiisch das Wohl der Gemeinde und ihrer Bewohner nach bestem Wissen und Können zu fördern“ scheint wohl nur eine Floskel zu sein, gleich wie die Zusammenarbeit mit allen Gemeinderäten und alle anderen Wahlversprechen von vor einem Jahr.
Stellt sich auch die Frage, ob so manchen Gemeindevertretern bewusst ist, dass sie eigentlich die Gemeinde vertreten sollten❓
War das im Sinne der Wähler, die ein neues Miteinander gewählt haben❓❓
Dass nun die gesamte Bevölkerung für einen leicht vermeidbaren Schaden aufkommen muss? Dass nur im Interesse von einigen wenigen mit allen Mitteln der Bau von 15 Wohnungen verhindert wird? Dass man aber mit einer Selbstverständlichkeit die Mittel aus dem Grundverkauf und die damit geschaffene Infrastruktur nutzt? 🙃
Tatsächlich wird ein Bürgermeister, der mit dem „alten“ Gemeinderat mehrheitlich € 850.000,- an Einnahmen für die Gemeinde organisiert hat, an den Pranger gestellt.
Die neue Demokratie oder neue Bürokratie provoziert eine Rückabwicklung ohne Alternativen.
Sehr schade und frustrierend. 😕

Gemeindeversammlung

Nachbericht zur öffentlichen GEMEINDEVERSAMMLUNG vom 13.1.2023

Die Gemeindeversammlung zum Thema Keilfeld – Schnitzerfeld – Änderung Raumordnungskonzept war sehr gut besucht und von großem Interesse für hunderte Gemeindebürger.

Der Abend wurde moderiert von Martina Eisendle, die sehr charmant und professionell durch die Diskussion führte, das Wort erteilte und Fragen erörterte. 🎤

Zu Beginn hatte Bürgermeister Franz Schmadl das Wort und begrüßte die anwesenden Gäste und zahlreichen WattenbergerInnen.

In seinen Ausführungen ging er darauf ein, warum es zu einer amtlichen Mitteilung vor Weihnachten gekommen ist und welchen Hintergrund der teilweise schon aktive Notbetrieb der Gemeinde Wattenberg hat. BGM Franz Schmadl zeichnete einen Bogen vom November 2020 bis heute und erläuterte die Fakten zum Grundverkauf im Keilfeld. Er erklärte auch, dass 95% der Fläche bereits aufsichtsbehördlich genehmigt sind. Lediglich für 69m², die in einem ergänzenden Widmungsverfahren behandelt wurden, steht diese Genehmigung aus. Die damit verbundene Änderung des ÖRK wird nur dann durch das Land Tirol aufsichtsbehördlich genehmigt, wenn gleichzeitig ein anderes Projekt für einen sozialen Wohnbau in der Gemeinde ermöglicht wird. Daher wurde das Projekt „Schnitzerfeld“ als Ersatz (wurde von der Abt. Raumordnung erst nach den Gemeinderatswahlen offiziell gefordert) für den nun fehlenden objektgeförderten Wohnbau im Keilfeld angegeben. Das Projekt Schnitzerfeld wurde, noch bevor es mit dem Projekt Keilfeld in Verbindung stand, von allen Mitgliedern des Gemeinderates befürwortet. Ab dem Zeitpunkt, als diese Verbindung offensichtlich war, gab es keine Zustimmung mehr. Das zieht nun die ganzen Konsequenzen und eine mögliche Kaufrückabwicklung mit der WAT nach sich. In etlichen internen Besprechungen des Gemeinderates bis hin zu Versenden von zwei RSB-Briefen, die unbeantwortet blieben, fand am 12. Jänner ein Termin mit dem GF der WAT GmbH und dem Anwalt, Mag. Ruben Steiner statt. Die im Raum stehende Rückabwicklung und alle damit in Verbindung stehenden Kosten von mindestens € 1,7 Mio. sollen nun in der GR-Sitzung am 30. Jänner abgewendet werden.
Wird hier kein Beschluss gefasst, dann wird seitens der WAT am 1. Februar die Klage eingebracht und eine Rückabwicklung stattfinden.

Zu den Raumplanerischen Konsequenzen im Keilfeld und dem Schnitzerfeld erteilte Martina Eisendle dann an DI Friederich Rauch das Wort. DI Rauch vom Büro Planalp ZT stellte sowohl die ÖROK-Änderung im Keilfeld als auch die vorgesehene Fläche im Schnitzerfeld vor. Auch Vorbehalte gegen das Schnitzerfeld und einer alternativen Fläche südlich des Zählers W23 wurden erörtert. Die alternative Fläche wäre für die Bebauung aufgrund des Geländes weniger geeignet. Zudem befindet sich eine Quelle in genau diesem Bereich. Auch eine Zustimmung seitens des Grundbesitzers ist derzeit nicht vorhanden. Er erklärte auch, dass mit einer beschlossenen ÖROK-Änderung noch viele Möglichkeiten offen seien. Erst mit der Widmung und einem Bebauungsplan kann der Gemeinderat vorgeben, welche Bebauung zugelassen wird.


Nach den Ausführungen von DI Rauch war Rechtsanwalt Mag. Mathias Kapferer am Wort. Er erläuterte die zivilrechtlichen Konsequenzen bei Vertragsbruch bzw. welche Folgen eine Kaufrückabwicklung für die Gemeinde Wattenberg hat. Auch private Haftungen für die GemeinderätInnen könnten schlagend werden. Es gab bereits am 12. Oktober 2022 ein Gespräch mit dem gesamten Gemeinderat und RA Mag. Kapferer. Eine Nichtentscheidung oder eine Entscheidung gegen das Schnitzerfeld hat eine Rückabwicklung des Grundkaufes zur Folge. Es wurde dann eine weitere kostenpflichtige Rechtsmeinung von Univ. Prof. Franz Pegger eingeholt, die sehr klar die Meinung von Mathias Kapferer bestätigte. Eine dritte Rechtsmeinung von RA Mag. Ruben Steiner kam zum selben Ergebnis.
RA Mathias Kapferer wies außerdem darauf hin, dass er NICHT der private Anwalt von Josef Steinlechner war oder ist, so wie GRin Daniela Fröhlich behauptet hatte. In seiner Funktion als Rechtsberater für die Gemeinde Wattenberg hatte er den Kaufvertrag zu prüfen. Zu weiteren Rechtsfragen dieses komplexe Thema betreffend wurde er ebenso hinzugezogen und stand den Gemeinderäten sowohl persönlich als auch telefonisch für Fragen zur Verfügung. Dies wurde aber nicht in Anspruch genommen. Bei der öffentlichen GR-Sitzung am 19. Dezember hat er nach seinem Ermessen weder jemanden beleidigt noch Druck auf die Gemeinderäte ausgeübt. Sei es so empfunden worden, dann entschuldige er sich dafür.

Martina Eisendle ließ dann die Fraktionen des Gemeinderates zu Wort kommen.

Als erstes gab Vbgm Ing. Thomas Wopfner eine Erklärung ab: da er auch Beschwerdeführer in der Angelegenheit Wohnanlage Keilfeld ist und somit als Gemeindevertreter dazu befangen, lässt er sich bei Beschlüssen dazu vertreten. Daher gab er das Wort an Gemeindevorstand David Steinlechner weiter.
David Steinlechner (Liste Zukunft Wattenberg) erklärte, nicht vertragsbrüchig sein zu wollen und der nun geplanten Abstimmung am 30. Jänner für die ÖRK-Änderung am Zähler W23 zuzustimmen. Es solle bis zu diesem Zeitpunkt auch eine Alternativfläche ausgearbeitet werden. Da es derzeit keinen Grundbesitzer gibt, der eine Fläche für objektgeförderten Wohnbau zu Verfügung stellt, richtete David Steinlechner einen Aufruf an alle Bauern. Sollte ein Grundbesitzer eine Fläche zu den besprochenen Konditionen zur Verfügung stellen wollen, so kann man sich bei ihm und VBGM Thomas Wopfner jederzeit melden.

Josef Steinlechner von der Bürgerliste Wattenberg machte einen kurzen Rückblick auf die vergangenen Jahre, wo insgesamt mit einem Investitionsvolumen von 5 Mio. viel entstanden ist. Die Kinderkrippe, das KiVZ, das Feuerwehrhaus mit einer Löschwasserversorgung, Wege, Infrastruktur und die Wertstoffsammelstelle. Bei einer überwiegenden Förderung von Seiten des Landes, des Bundes und anderer Stellen sind immer noch Eigenmittel aufzubringen. Dieser Grundverkauf im Keilfeld zu einem sehr guten Preis war notwendig und hat vieles ermöglicht, das auch gerne genutzt und für selbstverständlich erachtet wird. Er steht zu allen Entscheidungen in der Vergangenheit und findet, dass diese demokratisch getroffenen Beschlüsse auch akzeptiert werden sollten.

Rudolf Schmadl und Daniela Fröhlich von der Liste „Unser Wattenberg“ stellten ebenso klar, nicht vertragsbrüchig werden zu wollen. Sie stellten aber die Integrität des Rechtsanwaltes Mag. Kapferer wiederholt in Frage und sehen nur Angstmache und Druck als Mittel zum Zweck.

Nun waren die ZuhörerInnen am Wort. In dem erweiterten Sitzkreis ließ Martina Eisendle mehrere Bürger zu Wort kommen und gab auch Gelegenheit, auf Fragen zu antworten.

Eine kurze Zusammenfassung:
⇒ das KiVZ (was eigentlich nicht Thema der Gemeindeversammlung war) wird nach wie vor offen abgelehnt und kritisiert, im speziellen von Kapellmeister Johann Geißler Jun. Er war und ist dagegen, auch wenn er es natürlich nutzt 🙃
⇒ das Schnitzerfeld sei aufgrund einer nahen Hofstelle nicht geeignet – lt. DI Rauch ist eine Entfernung zur Hofstelle von 30m erforderlich, es sind mehr als 40m 🏡
⇒ Infrastruktur und Wasserversorgung: die Quelle der Gemeinde wäre mit der derzeitigen Schüttung in der Lage, 3500 Personen zu versorgen 💦
⇒ Verkehrsbelastung im Keilfeld durch die geplanten 15 Wohnungen: lt. DI Rauch ist eine Zunahme des Verkehrs von 25% zu erwarten. 🚘
⇒ die Wohnstraße im Keilfeld wird im bestehenden Bereich erhalten bleiben 👫🏃‍♀️🤸‍♂️🏃
⇒ die verlegte Gasleitung im Keilfeld war auf Bestreben der TIGAS mitverlegt worden und hat die Gemeinde nichts gekostet, im Gegenteil: pro Laufmeter erhielt die Gemeinde € 50,- für die Grabungsarbeiten 🚧
⇒  der geplante „Klotz“ im Keilfeld sei zu hoch – Bauausschuss-Obmann Rudolf Schmadl wird ein Gespräch mit der WAT suchen
⇒  Regiotax: hier gab es sowohl totale Ablehnung aber auch lobende Worte, ältere Menschen sind mobil und nutzen das Angebot gerne 🚌
⇒  Aufsichtsbeschwerden und Anschuldigungen im Gemeinderat helfen niemandem, vor allem nicht den Bürgern!
⇒  das Feuerwehrhaus wurde sehr lobend erwähnt 🚒
⇒  manche Bürger waren der Meinung „früher war alles besser“ 😪
⇒  lt. VS-Direktor Antonius Geißler platzt die Schule aus allen Nähten, Mobile Devices (Tablets) wurden nur 5 genehmigt, der Werkraum sei zu laut etc. im Übrigen sei das KiVZ aber großartig, auch der Theaterverein habe keine andere Möglichkeit zu spielen.  Auch er war immer gegen das KiVZ.

🤔 Offene Gräben und seit langem schwelende Konflikte traten leider auch zu tage. Es wird sehr schwierig sein, diese zuschütten zu können.
Jedenfalls bekräftigten die GemeinderätInnen, nun konstruktiv und gemeinsam für die Bürger und die Gemeinde arbeiten zu wollen.
In der GR-Sitzung am 30. Jänner sollen nun der entscheidende Beschluss die ÖROK-Änderung betreffend sowie der Voranschlag für 2023 beschlossen werden. Es sind noch etliche Themen in der Warteschleife wie die Gemeindezeitung, der Saalmeister, der Winterdienst, die Sommerbetreuung usw.
Bleibt zu hoffen, dass diese mündlichen Zusagen auch halten und sich nun alle nach Kräften bemühen, das auch umzusetzen. 🙏

Bürgermeister Franz Schmadl und die Bürgerliste Wattenberg