Sitzung05072023

Ein Stilles Kämmerlein, auf das Anti-Teuerungspaket wird „verzichtet“ und nicht TGO-konforme Beschlüsse…

Bei der GR-Sitzung am 5. Juli stand wiederum die „Jahresrechnung 2022“ auf der Tagesordnung. Auch beim 2. Versuch gab es keine Entlastung für die Finanzverwalterin und den Bürgermeister.❌
Vizebürgermeister Ing. Thomas Wopfner konnte es kaum erwarten, den Vorsitz zu übernehmen und die Sitzung (für diesen Tagesordnungspunkt) zu leiten. Er wollte dem Bürgermeister auch einleitende Worte und eine Erklärung verwehren und ihn sofort aus dem Sitzungssaal schicken….. Bürgermeister Franz Schmadl nahm aber trotzdem zur Jahresrechnung Stellung. Auch zur Überprüfungsausschuss-Sitzung vom 19. Juni, wo er anwesend war und sämtliche Fragen ausführlich beantwortet hatte. Für die Beschlussfassung der Jahresrechnung verließ Bürgermeister Franz Schmadl dann den Raum und Vzbgm. Wopfner „leitete“ die Sitzung. So dauerte die Beratung zu diesem Punkt ganze 45 Minuten, in denen chaotisch durcheinandergeredet und gestritten🗣🗣 wurde. Die ganze Jahresrechnung spießt sich an einer nicht beschlossenen Überschreitung von rd. € 16.900,- 💶
Dem Ü – Ausschuss wurde mehrmals angeboten, DI Schwaighofer und Mag. Kapferer einzuladen und zu den Rechnungen zu befragen. Das wurde nicht angenommen, die schriftlichen Aufstellungen und Mitteilungen seien „zu wenig“ und es wurden Paragrafen §§§ und Gesetze zitiert. Eigentlich Formalfehler in der Rechnungslegung, in einer Rechnung.
Überschreitungen entstehen immer vor einem Beschluss, diese sind auch beim Wasserprojekt Obertax entstanden. Auch hier wird sich der Ü – Ausschuss befassen müssen. Überschreitungen werden auch in Zukunft so entstehen, dass sie im Nachhinein zu beschließen sind. Im Normalfall (in anderen Gemeinden) werden die Überschreitungen abgesegnet, wenn sie kein negatives Ergebnis verursachen. ✅ Beim Rechnungsabschluss der Gemeinde Wattenberg beträgt der Überschuss oder auch Geldfluss genannt € 365.260,- Dieser setzt sich aus Minderausgaben von € 145.732,- und aus Mehreinnahmen von € 219.528,- zusammen. In diesen € 365.260 wären alle Überschreitungen abgedeckt und verursachen kein negatives Ergebnis, bei einem Verschuldungsgrad von 13,8 % 📉. Eine Überschreitung von € 16.900,- für eine längst erbrachte Leistung (Planung und Projektmanagement beim KiVZ und Feuerwehrhaus) ist Stein des Anstoßes. Wie zu erwarten war, stimmten die GemeinderätInnen von Zukunft Wattenberg und Unser Wattenberg wieder GEGEN❌ die Jahresrechnung 2022. UnserZukunft mit vereinter Überzeugung dagegen. 🙅 🙅‍♂️
Die Folge daraus: die Finanzverwalterin kann nicht um die Mittel für das Anti – Teuerungspaket ansuchen. Dies kann aber nur bei positivem Abschluss der Jahresrechnung bis Ende Juli beantragt werden. 🤷‍♀️
Das wären immerhin Geldmittel, die beispielsweise für Asphaltierungsarbeiten 🚧 eingesetzt werden hätten können. Wenn sie denn irgendwann in dem zuständigen Ausschuss landen und behandelt werden würden.😵

Schade. 😥 UnserZukunft verzichtet bewusst auf Geldmittel….

🤫Das „Stille Kämmerlein“🤫
UnserZukunft hatten Ende Juni einen Termin im Büro des Landeshauptmannes mit einem Vertreter der Landesregierung, der Bezirkshauptmannschaft und der Gemeindeaufsicht vereinbart. Der Bürgermeister oder Gemeinderäte der Bürgerliste waren ausdrücklich NICHT eingeladen, nur UnserZukunft. Sie sind vollzählig, alle sieben, zu diesem Vormittags-Termin nach Innsbruck gefahren.
Auf Nachfrage des Bürgermeisters, was es denn darüber nun zu berichten gäbe, waren UnserZukunft auf einmal sehr wortkarg und zugeknöpft. 🙄 Vzbgm. Thomas Wopfner redete irgendetwas von „Fehler des alten Gemeinderates“ und dass es seitens des Landes Tirols keine Interventionen oder dgl. geben werde. ✖️
Man weiß natürlich nicht, was im „Stillen Kämmerlein“ abgesprochen wurde – BGM Franz Schmadl fragte aber nach Zielen 🏁von UnserZukunft: was ist das Ziel dieses Rechtsstreits? Was sind die Ziele von UnserZukunft für die Gemeinde Wattenberg????? Was bringen diese Ziele der Gemeinde Wattenberg und vor allem: was kosten sie??? 💶💰

Schlüssige Antworten 🤷‍♀️ kamen dazu keine, der „alte Gemeinderat“ sei an allem Schuld, GRin Fröhlich behauptete wiederum, der Vertrag werde ja erfüllt und überhaupt sei alles nur Getöse des Bürgermeisters und was das alles soll…🙇‍♀️🤦‍♂️

BGM Franz Schmadl stellte dazu fest, dass am 17. März 2022 alle erforderlichen Beschlüsse im alten Gemeinderat gefasst waren. Er formulierte aufgrund der Undurchsichtigkeit von UnserZukunft seine bzw. die Ziele der Bürgerliste 🟣noch einmal ganz klar:
🏁Weil ein gemeinnütziger Wohnbau im Keilfeld für die Gemeinde mit Kosten von mindestens € 200.000,- zu teuer war, war unser Ziel, das Grundstück im Keilfeld zu einem bestmöglichen Preis zu veräußern. 🏁 Ein weiteres Ziel war und ist, einen für die Gemeinde viel günstigeren sozialen Wohnbau, z.Bsp. im Schnitzerfeld, zu ermöglichen. Für diese Ziele stehen wir politisch gerade und sind der Meinung, dass dadurch die Gemeinde einen Vorteil hat. Die durch den Kauferlös geschaffene Infrastruktur wie der Oberflächenwasserkanal Keilfeld, Straßenausbau Keilfeld, Wertstoffsammelstelle, Alter Untermölserwg, Wasserversorgung Feuerwehrhaus und finanzielle Absicherung der Gemeinde, waren notwendig und wichtig. ☑️ Und mit einer Doppelhausbebauung im Schnitzerfeld wäre ein sozialer Wohnbau gut zu bewerkstelligen und leistbar. Das war und ist das Bestreben und das politisches Ziel der Bürgerliste🟣.

😔Leider sind durch die Ziele von UnserZukunft keine Vorteile für die Gemeinde zu erwarten. Die Vorteile begrenzen sich auf einige wenige Privatpersonen wie den Vbgm. Ing. Thomas Wopfner. 😕

Da es in der GR-Sitzung am 1. Juni von UnserZukunft keine Zustimmung zum Kauf – und Tauschvertrag – Feuerwehrhaus gegeben hatte, legte BGM Franz Schmadl ein Schreiben von RA Mathias Kapferer vor. Er hätte die Unterschiede des alten und des neuen Vertrages, wo es keine substanziellen Änderungen gegeben hatte, schriftlich aufschlüsseln sollen. RA Kapferer würde dazu einen Auftrag brauchen, stellte aber auch fest, dass man einfach beide Verträge lesen müsse. Oder man kann diese Aufgaben auch kostenpflichtig auslagern.🤭

👉Hinweis meinerseits: von den selbsternannten Freizeit-Juristen 🎓 sollte man schon erwarten können, dass sie selbst lesen können. Die jeweiligen Gesetzestexte und TGO-Paragrafen §§§ finden sie ja auch immer und zitieren diese fleißig! 🎓

⚪️Letzter Punkt war dann die von UnserZukunft beschlossene Befangenheit von BGM Franz Schmadl und GR Josef Steinlechner in der geforderten GR-Sitzung vom 20.6.2023.

In dieser Sitzung wurden von UnserZukunft die Beschlüsse gefasst, dass eine Befangenheit für BGM Franz Schmadl und GR Josef Steinlechner (lt. TGO§29 Pkt. 1c und Pkt.3) zum Rechtsstreit „Grundverkauf WAT Keilfeld“ und den damit in Verbindung stehenden Gesprächen und Verhandlungen vorliegt.
Unter TOP 5 wurde beschlossen, dass ein 3-köpfiges Gremium bestehend aus den 3 Listenführern bestimmt wird, welches die Kommunikation mit einer von Gemeinde beauftragten Rechtsanwaltskanzlei gemeinschaftlich übernimmt.

Seitens der Gemeindeaufsicht der BH Innsbruck wurde von Dr. Georg Gschnitzer zu diesen Beschlüssen folgendes mitgeteilt:

„Der Bürgermeister hat eine etwaige Befangenheit selbst wahrzunehmen.
Die Befassung eines Kollegialorganes in Zweifelsfällen – wie es etwa § 29 Abs. 3 TGO 2001 für Mitglieder eines Kollegialorganes vorsieht – scheidet hier zur Frage der Befangenheit des Bürgermeisters aus. Vor dem Hintergrund, dass der Bürgermeister in der Privatwirtschaftsverwaltung der gesetzliche Vertreter der Gemeinde nach außen ist (siehe § 55 Abs. 1 TGO 2001), und der eingangs genannten rechtlichen Erwägungen kann die Vertretungsbefugnis des Bürgermeisters mittels eines Beschlusses des Gemeinderates, wie es etwa jener des Gemeinderates der Gemeinde Wattenberg in der Sitzung vom 20.06.2023 zu Tagesordnungspunkt 3 vorsieht, nicht beschränkt werden.
Selbige Schlussfolgerung sowie Erwägungen gelten auch hinsichtlich der Beschlussfassung zu Tagesordnungspunkt 5 („3-er Gremium“).

Zusammengefasst widersprechen die unter TOP 3 und 5 in der Gemeinderatssitzung am 20.06.2023 gefassten Beschlüsse den Bestimmungen der Tiroler Gemeindeordnung 2001.
Um die Handlungsfreiheit des Bürgermeisters hinsichtlich seiner Vertretungsbefugnis nicht zum Nachteil der Gemeinde einzuschränken ist es unumgänglich, dass der Gemeinderat die Aufhebung der beiden genannten Beschlüsse vornimmt und dadurch den gesetzmäßigen Zustand herstellt.
Es ergeht daher gem. § 124 Abs 1 TGO 2001 der aufsichtsbehördliche Auftrag an den Gemeinderat der Gemeinde Wattenberg, die unter TOP 3 und 5 in der Gemeinderatssitzung am 20.06.2023 gefassten Beschlüsse aufzuheben und der Aufsichtsbehörde über die entsprechenden Beschlussfassungen des Gemeinderats zur Herstellung des gesetzmäßigen Zustands zu berichten.“

‼️Somit sind diese von UnserZukunft nicht der TGO entsprechenden Beschlüsse von Amts wegen umgehend aufzuheben‼️

Für Donnerstag, 13.7.2023 ist eine Gemeinderatssitzung mit dem aufsichtsbehördlichen Auftrag gem. § 124 Abs. 1 TGO und der Aufhebung dieser beiden Beschlüsse angesetzt.

Ob UnserZukunft diesem Auftrag nachkommen, wird man sehen…..jedenfalls hat Rudolf Schmadl bei Erhalt des Schreibens schon verkündet, „das prüfen zu wollen“. 🧐🧐 Auch die Gemeindeaufsicht wird also geprüft werden…..

(c) Irmgard Schafferer für die Bürgerliste Wattenberg

Sitzung20062023

Geforderte Sitzung, erzwungene Beschlüsse und ein Einspruch ❌

Am 20.6. fand auf Antrag nach § 34 TGO Abs. 1 der Listen Zukunft Wattenberg und Unser Wattenberg eine Gemeinderatssitzung statt.

Die sieben Gemeinderäte Vbgm Ing. Thomas Wopfner, GV David Steinlechner, GR Markus Schafferer, GR Andreas Mair, GR Martin Erler (Liste Zukunft Wattenberg) sowie GR Rudolf Schmadl und GRin Daniela Fröhlich (Liste Unser Wattenberg) erklärten Bürgermeister Franz Schmadl und GR Josef Steinlechner in der Causa Rechtsstreit WAT Immobilien GmbH – Gemeinde Wattenberg per Gemeinderatsbeschluss für befangen. 🤨
BGM Franz Schmadl und GR Josef Steinlechner hielten dagegen, dass allein der Umstand, dass BGM Franz Schmadl als Vertretung nach außen als Vertragspartner für die Gemeinde auftritt und aufgetreten ist, und dass GR Josef Steinlechner als damaliger Vizebürgermeister mit einem weiteren Gemeinderat den Vertrag 📝 unterfertigt hat, keine Befangenheit bedeuten könne. Beide haben keinerlei Vorteile durch den Kaufvertrag erhalten, dieser wurde für die Gemeinde Wattenberg ausverhandelt und der Verkaufserlös ging zu 100% an die Gemeinde. 💰
Zur Feststellung der Befangenheit gab es im Vorfeld Erkundigungen und Schreiben seitens der Aufsichtsbehörde bzw. der Gemeindeaufsicht des Landes Tirol. ❔
Jedenfalls liegt die Befugnis der Vertretung der Gemeinde nach außen ausschließlich beim Bürgermeister. Der diesbezügliche gesetzliche Auftrag in § 55 Abs 1 TGO kann nicht durch einen Gemeinderatsbeschluss abgeändert werden.
BGM Franz Schmadl wird diesen mehrheitlich gegen ihn gefassten Beschluss nun wiederum von der 🔍 Aufsichtsbehörde und von der Gemeindeabteilung überprüfen lassen. 🧐

Ein weiterer Tagesordnungspunkt (Antrag des Bürgermeisters) hätte die „Aufhebung der Schweigepflicht im Innenverhältnis“ betroffen. Dies hätte bedeutet, dass die Rechtsanwaltskanzlei aus Salzburg gegenüber der Gemeinde vollkommen offenlegt, welche Informationen sie vor Beauftragung durch die Gemeindevertreter*innen, der Listen Zukunft – und Unser Wattenberg zum Sachverhalt „Kaufvertrag WAT GmbH“ im Vorfeld erhalten hat. Welche Fragen sie von wem dazu gestellt bekommen hat, wer ihre Auftraggeber waren und welche Antworten sie mündlich, telefonisch oder schriftlich den jeweiligen Anfragenden gegenüber erteilt hat. ✅
In diesem Zusammenhang teilte GR Rudolf Schmadl mit, dass er privater Mandant dieser Kanzlei ist und er auch den Kaufvertrag übermittelt hat, sowie weitere Informationen zur Verfügung gestellt hat. 📄
Befangenheit oder dergleichen stellt er für sich natürlich nicht fest, schon gar keine schiefe Optik. 🙃
In einer Videokonferenz des Gemeinderates mit der Kanzlei am 19. Juni wurde auch festgestellt, dass die Anwältin nicht über alle notwendigen Informationen verfügt. Daher wird der bedingte Zahlungsbefehl auch sehr isoliert betrachtet und bearbeitet – dass daraus eine Kaufrückabwicklung entstehen kann (wie ja auch angekündgt) wird bisher ignoriert und Fragen dahingehend nicht beantwortet. Zitat aus dem bedingten Zahlungsbefehl: „Die Klägerin behält sich daher jedenfalls noch die Geltendmachung der Rückabwicklung des Vertrages vor.“ 🔙
Mit der Beauftragung der Kanzlei in Salzburg von jenen sieben GemeinderätInnen, die nunmehr eine Befangenheit des Bürgermeisters feststellen und ihm die Vertretung der Gemeinde nach außen verwehren wollen, ist eine absolut offene Kommunikation sowohl innerhalb des Gemeinderates als auch gegenüber der Anwaltskanzlei nicht im erforderlichen Ausmaß gegeben. 🤐
Wie zu erwarten war, wurde der Beschluss zur Aufhebung der Schweigepflicht von UnserZukunft abgelehnt (dafür gestimmt haben nur BGM Franz Schmadl, GR Josef Steinlechner, GRin Sylvia Farbmacher und GRin Christine Bachler). ☹️

Andererseits wurde aber wiederum von den sieben Antragstellern von UnserZukunft beschlossen, dass nunmehr nicht mehr der gesamte Gemeinderat (wie noch am 19. Juni in einer Videokonferenz praktiziert) mit der Anwältin kommuniziert. Dies sollte nun ein ausgewähltes Gremium erledigen – es werden also per mehrheitlichem GR-Beschluss Personen bewusst ausgeschlossen.
Dem Gremium sollen dann selbstverständlich Vbgm. Ing Thomas Wopfner (welcher mit Einsprüchen gegen die ÖROK – Änderung, gegen die Flächenwidmung und gegen den Bebauungsplan Keilfeld mit Rechtsanwalt Dr. Sallinger zweimal gegen die Gemeinde vorging) angehören. Und per Beschluss natürlich auch Rudolf Schmadl, den jene mehrheitlich für die Gemeinde beauftragte Rechtsanwältin aus Salzburg auch privat als Mandant vertritt.
Dieses per gefordertem Beschluss erzwungene Kommunikationsgremium – mit dem Bürgermeister als dritte Person – soll dann also die Gemeinde und vor allem die Interessen der Gemeinde vertreten. 🗣🗣🗣
Scheint also alles gut und demokratisch organisiert zu sein und die rechtliche Vertretung in den „besten Händen“ sozusagen.🤲

Mittlerweile wurde auch der vorliegende bedingte Zahlungsbefehl von der Rechtsanwaltskanzlei aus Salzburg beeinsprucht.✉️
Das Gerichtsverfahren läuft, entscheiden wird nun ein Richter.⚖️

Ob die bei dieser Sitzung erzwungenen Beschlüsse der TGO entsprechen, wird von der Aufsichtsbehörde geprüft. 🔎
Die Antworten seitens der Aufsichtsbehörde und die weitere Entwicklung im Rechtsstreit wird nun abgewartet werden müssen.

👉Die einfachste Lösung – per Gemeinderatsbeschluss die Ersatzfläche im Schnitzerfeld bereitzustellen und den Kaufvertrag wirksam werden zu lassen – war auch bei dieser Sitzung nicht möglich. 🤷‍♂️

Mit Schuldzuweisungen, wer denn nun diesen Rechtsstreit verursacht hat, waren Ing. Thomas Wopfner und Andreas Mair wieder einmal sehr direkt. 🗣🗣 Immer in Richtung Bürgerliste und „alter Gemeinderat“…….🤥

⚪️ Was wurde sonst noch gefordert bei der Sitzung?
Die Gemeindezeitung: die erzwungenen Beschlüsse vom 16.1.2023 und 11.4.2023 sind nun per § 34 wieder aufgehoben worden (einstimmig)! 📰
Vorgesehene Budgetmittel für die Gemeindezeitung werden nun in die Schule (für I-Pads 📱📱) verschoben – vorausschauend wurden die digitalen Geräte vom Direktor ja schon gekauft.✔️
Ein Antrag des Bürgermeisters für den Ankauf von Schulmöbeln 🪑🪑 für eine Klasse haben UnserZukunft dann aber abgelehnt – der Antrag muss wohl von der richtigen Seite kommen! Oder vielleicht schon gekauft und privat bezahlt sein, wie auch immer. 🤔

Nach Lobpreisungen 📣 ob der vielen geleisteten Arbeit von UnserZukunft (was auch immer die Gemeinderätin in ihrem Monolog gemeint hat 🙄) und den üblichen Beleidigungen 😡 in Richtung Bürgermeister Franz Schmadl war die Vormittagssitzung dann nach ca. 1 Stunde zu Ende. 🤦‍♀️
Vielleicht schaffen es die zahlreichen Fans 🥳🤩🥳 von UnserZukunft, die regelmäßig zu den Sitzungen kommen, einmal einfach 🤫 nur zuzuhören – deswegen heißt es auch „Zuhörer“ 👂 und nicht „Kommentatoren“.🗣
Dass man während eines Vortrages oder einer Rede nicht dauernd schwätzen und murmeln soll, lernen sogar schon die Kinder 👦 👧 in der Schule. Diese befindet sich im Nebengebäude zum Gemeindeamt. 😁

(c) Irmgard Schafferer für die Bürgerliste Wattenberg